Rechte eines Praktikanten

17. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
ferrie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechte eines Praktikanten

Hallo,
ich habe mal eine Frage. Ich mache gerade mein 6 monatiges Praktikum in einer Apotheke. Ich darf in den 6 Monaten max 24 Fehltage haben( inkl. Urlaub).
Meine Chefin und ich verstehen uns in letzter Zeit nicht mehr. Es gab da ein Problem mit meinem Praktikumsordner, was ich aber geklärt hatte und ich ganz normal weitergearbeitet habe. Ich war jetzt einige Zeit krank geschrieben, da ich mir mein Ischiasnerv eingeklemmt habe. War noch länger krank geschrieben aber habe mich Aufgrund der Fehltage gestern wieder gesundschreiben lassen. Bin heute zur Arbeit gegangen, dachte eigentlich das kommt positiv an aber leider war das nicht so. Sie fing an von einem gestörten Vertrauensverhältnis zu reden, wegen der besagten Praktikumsmappe (was wir ja eigentlich geklärt hatten und ich nachdem die Mappe ok war ganz normal weitergearbeitet habe). Naja, heute morgen hat sie mich rausgeschmissen und gesagt, ich sei bis Dienstag freigestellt und dann hab ich ja eh Urlaub. Sie hat noch hinzugefügt, dass sie dafür sorgt, dass ich nicht zur prüfung zugelassen werde, was sie auch prompt in Angriff genommen hat und meiner Prüfungsstelle ein Schreiben mit meinen Fehltagen geschickt hat. Also die Fehltage bis 31.03.
Ich habe meine Prüfung am 29.03. und ich weiss jetzt nicht was ich machen soll. Darf sie das einfach so machen? Ich hab ja eigentlich nix gemacht. Sie fühlt sich wohl einfach ein wenig auf den Schlips getreten und möchte mir ein Auswischen. Ich hab keine Abmahnung oder der Gleichen bekommen.
Das grösste Problem ist meine Zeit. Ich hab leider nicht die Zeit mir eine neue Stelle zu suchen. Ist das alles überhaupt Rechtens? Ohne Abmahnung oder der Gleichen? Was ist mit der Freistellung? Gelten die als Fehltage? Ich wollte ja schliesslich arbeiten.

Danke im Vorraus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Über deine Zulassung zur Prüfung entscheidet die zuständige Stelle. Ist das vielleicht die Apothekerkammer? Dann ruf dort doch einfach mal.

Die Freistellung durch den AG dürfte dabei nicht ins Gewicht fallen, da sie nicht durch dich verschuldet ist. Die Frage ist auch, ob sie dich überhaupt hätte freistellen dürfen.

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#2
 Von 
ferrie
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erstmal danke für die sehr schnelle Antwort.
Naja, das würde ich ja auch gerne wissen wollen ob sie das einfach so darf. Bei der Apo-kammer ist leider erst morgen früh jemand da und einen Anwalt bei Verdi erreiche ich auch nicht.
Für mich ist einfach nur wichtig ob sie das einfach so darf, ohne vorher abzumahnen und die Gewichtung der Fehlstunden der Freistellung.

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