Rechte als Praktikantin

16. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Milada
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechte als Praktikantin

Hallo ich habe Fragen ob ich diese Tätigkeiten als Praktikantin (in der Heilerziehungspflege)ausüben darf.

1.
Ich arbeite im Geteilten dienst 6:00-8:30; 11:30-14:00; 16:15-22:00. Im diesem Fall ist die gesetzliche Ruhezeit von 11h nicht gegeben.

2.
Ich muss Nachtbereitschaft ohne ausgebildete Fachkraft in einem Haus mit 11 Behinderten machen , unter denen ein Diabetiker und ein Eppileptiker ist.

3.
Ich habe z.B. Mittwoch und Donnerstag Dienst und habe von Mi auf Do Nachtbereitschaft.

4.
Mein Praktikum geht 12 Monate, ich bekomme keinen Mindestlohn. Bin kein Bufdi oder mache FSJ

5.
Ich muss Klienten Pflegen(Duschen etc.) sowie Medizinische Salben auftragen und Blutzucker messen und gegebenenfalls senkende Medikamente geben ohne Aufsicht einer Fachkraft.

Ich hoffe sie können mir weiter Helfen.
Mit freundlichen Grüßen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

Als Praktikantin wirst du doch die Rückbindung an eine Ausbildungsstelle haben - die wird dir besser sagen können, ob das für ein P. in Ordnung geht oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Milada
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider nicht , die Betriebsstrucktur hat leider keine konkrete Anlaufstelle für mich , deswegen frage ich hier.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

Da stellt sich doch die Frage, ob du wirklich eine 'Praktikantin' bist, oder ob die Bezeichnung nur dazu dienen soll, den Mindestlohn zu unterlaufen. Du solltest dir einen Fachanwalt suchen, um Rechtsberatung zu kommen. Ein Praktikum ist dann eines, wenn es in einer Ausbildung verankert ist und Kenntnis der Praxis vermitteln soll.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Praktikanten sind die, die entweder kurzfristig ein Schnupperpraktikum absolvieren, einfach um festzustellen, ob die Ausbildung/der Job ihnen liegen würde. Ansonsten muss das Praktikum integrierter Teil der Ausbildung sein. Dies bedeutet, zwingend vorgeschrieben. Wenn das nicht der Fall ist, dann ist zumindest nach Mindestlohn zu bezahlen, und zwar ohne "Grüss Gott." Ausbilungsvorbereitende Praktika, oder wie immer da kreativ formuliert wird, die gibt es so nicht!

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

... wie @wirdwerden es sagt.
Und ein Dauer von 12 Monaten ist schon ein Indiz dafür, dass es sich um ein reguläres Arbeitsverhältnis handeln dürfte.

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