Rechnungsstellung als Aushilfe

5. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
pergola
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnungsstellung als Aushilfe

hoffe ich habe das Thema richtig hinzugefügt

Ich habe im Dezember als Aushilfe in einem kleinen Schmuckladen als Verkäuferin gearbeitet.
Es hatte arbeitstechnisch alles wunderbar geklappt und habe viel verkaufen können.

Nur am Ende des Monats meldete sie sich und wollte,daß ich Ihr eine Rechnung für die Arbeitstage ausstelle.
Ich habe ihr gesagt, daß ich das nicht dürfe,weil ich kein Gewerbe hätte und auch kein Freelancer wäre und sie mich als
Minijobber rückwirkend aber anmelden könnte.( sie sprach ja auch vor Beginn von einer Anmeldung)

Da ist sie sehr ungehalten geworden und übellaunig und meinte das wäre absoluter Blödsinn,die anderen hätten das sofort gemacht und ich hätte keine Ahnung. Sie müsse das jetzt bis Ende der Woche abrechnen und ich wäre ja schließlich selber freiwillig krankenversichert- da müßte sie nicht Abgaben für mich leisten......Ich solle ihr die Rechnung bringen und zukünftig bräuchte sie mich dann auch nicht mehr-wenn´s keine Rechnung geben würde.

Habe ein wenig im Netz nach Antworten gesucht-dort finde ich unterschiedliche Aussagen..bin ich denn im Unrecht?
Vergraule ich mir da gerade einen Job?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Na dann ist doch die erste Frage, was vereinbart worden ist.

wirdwerden

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

Wenn du sagst, du habest im Dezember als Aushilfe gearbeitet, scheint naheliegend, dass du jedenfalls die Sache als Arbeitsverhältnis aufgefasst hast. Es sollte dann aber auch über Lohn und AZ gesprochen worden sein.
Für die Zeit steht dir jedenfalls Lohn zu, es sei denn, es wäre Umsatzbeteiligung vereinbart gewesen.

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#3
 Von 
pergola
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ja sie sagte sie suche Unterstützung im Verkauf und bräuchte eine offizielle Aushilfe angemeldet und hatte mir
den Stundenlohn und die Arbeitszeiten mitgeteilt. Von Rechnung war keine Rede vor Beginn.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Vergraule ich mir da gerade einen Job?

Ob du jetzt verfährst, wie deine AG'in sich das vorstellt, oder nicht - eine Zusage für neuerliche Beschäftigung hast du gewiss nicht. Und ich würde eine Wette darauf wagen, dass die dich nicht wieder anfragen wird, so nicht und anders erst recht nicht. Denn du bist (bereits) lästig geworden.
Rechtlich gesehen bist du von einem AV ausgegangen - die Annahme stellt sich nun als trügerisch dar. Wenn du streitest dürftest du Recht bekommen, weil jeder Anschein dafür spricht.
Pragmatisch wiederum kann es dir auch egal sein, Hauptsache, die Kohle kommt rüber. Aber dann bist du auch für die Abgaben zuständig. Und - möglicherweise - warst du im Dezember auch nicht krankenversichert (sofern nicht als Studentin oder in der Familienmitversicherung). Das wäre mindestens für künftige Situationen ein weiterer Gesichtspunkt.

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#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Wurde ein schriftlicher befristeter Vertrag abgeschlossen? Wenn nicht, dann hast Du im Augenblick einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Bitte Deine Arbeitskraft an!
Das Du keine Rechnung schreiben kannst, sehe ich genau so.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Bitte Deine Arbeitskraft an! Gemeint ist hier "Anbieten" - bitten müssen Sie nicht, aber das meinte der Kollege wohl auch nicht...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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