Guten Tag,
ich befinde mich in einer ungewohnten, aktuell seltsamen Situation. Mein "schriftlicher" Arbeitsvertrag lief Ende Januar aus. Der Chef gab mir bezüglich einer Verlängerung wenige Wochen vorher, in einem zufälligen Gespräch eine mündliche Zusage. Anschließend als ich nochmal nachhakte, dies fand per Mail statt, eine schriftliche Zusage.
Nun wurde der Vertrag scheinbar verlängert, Gehalt ist auch schon für den Februar regulär eingetroffen. Nur habe ich kein Papier, ich weiß nicht bis wann der Vertrag läuft und der Chef ist von eigenartiger Natur, hat nie Zeit, will von kaum jemanden gestört werden und es herrscht ein "seltsames" Verhältnis. Auf Fragen wird man meist abgewürgt, nach dem Motto "das passt schon". Schlau werde ich daraus jedoch nicht.
Frage, ist das rechtens? Ich habe keine Ahnung bis wann der Vertrag verlängert wurde, ist das üblich? Ich kenne so etwas nicht. Der Chef wirkt fair und versicherte mir bei dem damaligen Gespräch mich nicht abzuservieren, aber bei wem kann man so etwas heutzutage noch für voll nehmen?
Danke für Rückmeldungen.
Gruß Totto
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Rätselhafte Vertragsverlängerung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Da ist nichts Seltsames. Du hast über die Befristungsgrenze hinaus gearbeitet und nunmehr einen unbefristeten Vertrag. Glückwunsch.
Es gelten die Konditionen wie zuvor.
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Das ist ja das seltsame, es ist kein unbefristeter Vertrag laut Chef. Er wird "verlängert", aber auch wieder erst einmal befristet.
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-- Editiert Totto87 am 04.03.2015 16:16
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Falscher Irrtum )
Da du keinen neuen Vertrag vor Ende der Befristung schriftlich bekommen hast, bist du in der Situation, unbefristet zu arbeiten - und da kann keine Befristung mehr nachgeschoben werden. Lies TZBefr.G § 14 ff
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Und warum sagt er, "sie bekommen einen weiteren befristeten Vertrag"?
Was kann ich nun in einem Fall vor Gericht machen, die Mail als Beweis herhalten wenn irgendwann behauptet wird ich sei befristet? Was habe ich in der Hand und was kann ich tun um mich abzusichern?
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Umgekehrt. Du arbeitest bereits und kannst dies durch den Gehaltseingang ja auch unzweifelhaft nachweisen. Wenn der Chef nun der Meinung sein sollte, dass ein befristeter Vertrag bestehen würde, dann müsste er dies nachweisen. Da er dies nicht kann, denn es gibt ja keinen schriftlichen Vertrag, bist du automatisch unbefristet beschäftigt.
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Du solltest natürlich NICHT einen neuen Vertrag unterschreiben, der eine Befristung enthält.
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Alles klar danke
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Wenn ein schriftlicher Vertrag mit Befristung vorgelegt wird, kann ihn der AN selbstverständlich (mit aktuellem Datum, das nach dem Beginn der neuen Befristung liegt!) unterschreiben - die Befristung gilt dann schlichtweg nicht, wie bereits erwähnt.
Sollte der AG dann jemals in ferner Zukunft auf einem Ende des Arbeitsverhältnisses aufgrund der Befristung bestehen, kann man ihn gerne immer noch auf seinen Irrtum hinweisen.
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