Hallo. Ich bräuchte Hilfe bei folgenden Fall:
Frau X. ist studierte Psychologin (M.Sc.) und befindet sich in Ausbildung zur psychologischen Psychotherapeutin an einem privaten Instiutut. Im Rahmen dessen ist ein 6-monatiges Praktikum à 600 h ("PT2") und ein 1200 h Praktikum in einem Jahr ("PT1") vorgeschrieben [mit anderen Voraussetzungen der Klinik]. Frau X. hat in einer Klinik [mit Kooperationsvertrag des Institutes) eine Anstellungen bekommen. Die Konditionen des Arbeitsvertrages richten sich nach dem Psychotherapeutengesetz.
Die Klinik besitzt eine Ausbildungsermäachtigung für 600 h PT2 und 600 h PT2.
Frau X. hat nun einen 1 1/2 Jahres- Vertrag über eine 40-Stunden Woche. Zunächst in der Ambulanz (PT2), später auf Stationen der Klinik (PT1). Da es sich um ein Pflichtpraktikum handelt bekommt sie für die ersten 6 Monate 100€; das zweite Halbjahr 450 € und das dritte Halbjahr 600 €.
Die Frage:
Es werden 28 h wöchentlich für ein halbes Jahr (PT2) angerechnet, obwohl 40 h gearbeitet wurden. Momentan arbeitet sie weiterhin ambulant - nach Ableistung von insgesamt 1200 h. Stationäre (PT1) wurde noch nicht gearbeitet.
Fallen die 12 h wöchentlich Extra-Arbeitszeit und die Arbeit, die nicht auf Station erfolgt unter das Mindestlohngesetz?
Psychotherapeuten in Ausbildung - Praktikum Mindestlohnpflicht
9. Januar 2017
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Frage vom 9. Januar 2017 | 18:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Psychotherapeuten in Ausbildung - Praktikum Mindestlohnpflicht
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 9. Januar 2017 | 21:38
Von
Status: Weiser (17341 Beiträge, 6462x hilfreich)
A) meine Vermutung geht ihr dahin, dass hier ein Tarifvertrag zugrunde liegen könnte, der für Dich und Deine Belange in Frage käme
B) in Betracht zu ziehen wäre auch, das für deine Frage Rechtsberatung angesagt sein könnte.
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