Hallo,
wir haben in unserer Kanzlei einen Azubi. Sie ist seit 01.05. dieses Jahres bei uns, zuvor war sie schon 10 Monate in einer anderen Kanzlei. Dort ist sie im gegenseitigen Einverständnis per Aufhebungsvertrag "gegangen worden". Inzwischen können wir verstehen warum.
Abgesehen davon, dass sie inzwischen schon 35 Krankheitstage hat, kann sie einfach überhaupt nix.
Alles was man ihr erklärt geht zum einen Ohr rein und zum anderen raus, was sie macht, macht sie grundsätzlich falsch, ist frech und verlogen...
Laut Vertrag hat sie drei Monate Probezeit, also bis 31.07.09.
Ist es aber nicht so, dass sich die Probezeit um jeden Krankheits- und Urlaubstag verlängert?
Falls es nicht so ist: Wie kann man ihr kündigen, nach Ablauf der Probezeit?
Bzw: Kann man ihr wegen oftmaliger Krankheit (sind aber immer verschiedene Sachen) kündigen? Mein Chef geht nämlich von dieser Möglichkeit aus, weswegen er auch nicht so sehr auf den Ablauf der Probezeit achtet.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
Danke und Grüße,
Bianca :-D
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-- Editiert am 13.08.2009 17:45
Probezeit(verlängerung) & Kündigung von Azubi
13. August 2009
Thema abonnieren
Frage vom 13. August 2009 | 17:44
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 1x hilfreich)
Probezeit(verlängerung) & Kündigung von Azubi
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#1
Antwort vom 13. August 2009 | 18:27
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
also: probezeit verlängert sich bei fehlzeiten > tage entsprechend.
kündigung wegen häufiger krankheit ist möglich, aber nicht 'einfach so'. erstens müssen die fehlzeiten wirklich erheblich sein (dreistellig), zweitens konstant über zwei drei jahre, drittens muss die belastung für das unternehmen erheblich sein. bei einem azubi eher unwahrscheinlcih.
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