Hi,
was spricht für die Ausstellung eines einfachen Arbeitszeugnisses nach Kündigung seitens des Arbeitnehmers in der Probezeit
(3 Monate Anstellung)?
Hier könnte ja durchaus in Bewerbungsgesprächen argumentiert werden, dass bei der kurzen Beschäftigungsdauer keine umfangreiche Leistungsbeurteilung möglich ist. Außerdem ist hier nicht davon auszugehen, dass ein qualifiziertes Arbeitszeugnis wohlwollend ausgestellt würde.
Oder ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das eine durchschnittliche Leistung bescheinigt, in jedem Falle die bessere Wahl im Hinblick auf den weiteren beruflichen Werdegang?
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Probezeit: einfaches oder qualifiziertes Zeugnis
13. September 2012
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Frage vom 13. September 2012 | 20:24
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Probezeit: einfaches oder qualifiziertes Zeugnis
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 13. September 2012 | 21:42
Von
Status: Weiser (17357 Beiträge, 6464x hilfreich)
Eine arbeitsrechtliche Frage stellst du nicht.
Wer sollte eine Einschätzungsfrage verbindlich beantworten können? Ich würde es allemal mit einem qualifizierten Zeugnis probieren - auf das einfache kannst du immer noch zurück, wenn das Zeugnis so schlecht ausfällt.
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