Probezeit: einfaches oder qualifiziertes Zeugnis

13. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
alana06
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Probezeit: einfaches oder qualifiziertes Zeugnis

Hi,

was spricht für die Ausstellung eines einfachen Arbeitszeugnisses nach Kündigung seitens des Arbeitnehmers in der Probezeit (3 Monate Anstellung)?

Hier könnte ja durchaus in Bewerbungsgesprächen argumentiert werden, dass bei der kurzen Beschäftigungsdauer keine umfangreiche Leistungsbeurteilung möglich ist. Außerdem ist hier nicht davon auszugehen, dass ein qualifiziertes Arbeitszeugnis wohlwollend ausgestellt würde.

Oder ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das eine durchschnittliche Leistung bescheinigt, in jedem Falle die bessere Wahl im Hinblick auf den weiteren beruflichen Werdegang?

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17357 Beiträge, 6464x hilfreich)

Eine arbeitsrechtliche Frage stellst du nicht.
Wer sollte eine Einschätzungsfrage verbindlich beantworten können? Ich würde es allemal mit einem qualifizierten Zeugnis probieren - auf das einfache kannst du immer noch zurück, wenn das Zeugnis so schlecht ausfällt.

-----------------
""

8x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.711 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen