Probezeit, schwanger

22. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
farkhonem
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Probezeit, schwanger

Guten Tag,

ich habe Fragen zum Thema Schwangerschaft in der Probezeit.

Ich habe einen neuen Abeitsvertag unterschrieben. Am 01.03., einen unbefristeten Vertrag mit 6 monatlichen Proezeit. Anfangen werde ich am 01.06. und habe heute eine positiven Schwangerschststest in der Hand. War aber zum Zeitpunkt der Unterschrift noch nicht schwanger.

Was passiert nun genau? - bin ich verpflichtet es jetzt schon zu sagen oder erst zum Beginn oder kann ich es erst nach den "unsicheren" 3 schwangerschafsmonaten sagen?

Ich habe gelesen dass ich nicht gekündigt werden kann auch nicht Inder Probezeit. Stimmt dies. Und was genau ist damit gemeint, dass man 8 Wochen nach der Schwangerschaft gekündigt werden kann? Dann steht im nächsten Satz aber erst nach der Elterzeit???


Vielen Dank im Voraus

-- Editiert farkhonem am 22.04.2013 19:03

-- Editiert farkhonem am 22.04.2013 19:04

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Eine gesetzliche Auskunftspflicht gibt es nicht. § 5 MuSchG spricht lediglich davon, dass die Schwangere die Schwangerschaft sofort nach Kenntnis mitteilen "soll". Die Verwendung des Begriffs "soll" zeigt, dass keine durchsetzbare Verpflichtung zur Mitteilung besteht.

Eine andere Frage ist natürlich, wie man es am taktisch klügsten angeht. Eine was den Zeitpunkt betrifft "unglückliche" Situation ist es allemal. Von daher würde evtl. die Flucht nach vorn und die sofortige Unterrichtung beim zukünftigen AG besser ankommen. Und wenn nicht, dann weiß man ja, bevor man dort anfängt wo der Hase herläuft und kann sich entsprechend vorbereiten.

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#2
 Von 
farkhonem
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für schnelle Antwort.

Dennoch ist meine Frage ob das Arbeitsverhältnis gekündigt werden kann? Laut dieses Forums ja nicht in der Probezeit. Und wann genau kann gekündigt werden vom AG. Ich selbst möchte natürlich nicht kündigen oder gekündigt werden. Kann ja auch noch 8 Mon. lang arbeiten.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Es gibt die Probezeit, die nahtlos in ein Arbeitsverhältnis übergeht und es gibt das Probearbeitsverhältnis, das erstmal für die Probezeit eingegangen wird.
Mehr dazu u.a. hier:
http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/3354_was-sie-bei-der-vereinbarung-einer-probezeit-beachten-muessen/

Handelt es sich um die Probezeit, kann das Arbeitsverhältnis erst vier Monate nach der Entbindung vom Arbeitgeber gekündigt werden.
Wird Elternzeit beantragt, verlängert sich diese Frist um die Elternzeit. Dann kann auch erst nach deren Ablauf gekündigt werden.
Mehr dazu u.a. hier:
http://www.elternzeit.de/elternzeit-kuendigung.php

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#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Der AV wurde auch bereits vom AG unterzeichnet?

Ja es stimmt, der AV kann nicht gekündigt werden. Wieviel AN Beschâftigung denn der Betrieb? Würden Sie danach Elternzeit nehmen wollen?

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#5
 Von 
farkhonem
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es muss kein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Es geht nahtlos über. D.h. Ich kann ganz normal anfangen zu arbeiten am 1.6.? Gehe dann in Mutterschutz nach der Geburt und werden dann ja höchstwahrscheinlich gekündigt und muss zum Arbeitsamt wenn mein Kind 4 Monate alt ist? Habe nämlich hier auch gelesen dass ich in der Elternheit nicht gekündigt werden kann!??

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)


Ich schrieb ja schon:

quote:
Wird Elternzeit beantragt, verlängert sich diese Frist um die Elternzeit. Dann kann auch erst nach deren Ablauf gekündigt werden.

Vielleicht lesen Sie einfach mal unter dem Link nach, wie die Sachlage ist.

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#7
 Von 
farkhonem
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach Super, da weiß ich jetzt schon mehr.

Es ist ein großer Konzern, dem mein (kleines) Gehalt finanziell nun keine Sorgen bereiten wird - auch wenn es zeitlich mit der Schwangerschaft nun unpassend ist.

Jetzt habe ich mir noch einige links anschaut. Die einen sagen, ich muss es direkt nach Feststellung dem AG sagen die anderen sagen, garnicht. Was wäre da jetzt das beste? Man möchte es ja eigentlich ungern vor dem 4. Monat sagen. Falls noch was passiert.

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Da die ersten drei Monate als unsicher gelten (Toi,toi,toi, alles wird gut!)ist eine Mitteilung nach dem 3. Monat angemessen.


-- Editiert hamburgerin01 am 23.04.2013 10:14

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#9
 Von 
Bruno069
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 7x hilfreich)

Servus,
sie müssen keine Wartezeit erfüllen um die Information weiter zuleiten sie sind schon im besitzen des Sonderkündigungsschutzes der Gesetzgeber schreibt vor,dass Kündigungsverbot während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig. Ob Probezeit, Minijob,Teilzeit, Vollzeit, Leiharbeit u.s.w
viel Glück

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#11
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Fair waere es schon, die Schwangerschaft anzugeben. Vertrauen kann man aufbauen oder eben auch beschaedigen; wenn Du spaeter einen Chefposten willst wird man es in manchen Firmen schaetzen, dass Du ehrlich gewesen bist, oder sich an die Geschichte mit der Schwangerschaft erinnern.

Letztlich gibst Du eine bessere Arbeitnehmerin ab, wenn Du im Familien-Laufrad bist: Die Kinder usw. wirken sich mental positiv auf Deine Arbeitsfaehigkeit/Regenerationsfaehigkeit aus, und die familiaeren Verpflichtungen halten Dich motiviert.

Ein guter Chef wird Dich daher behalten und Dir gratulieren.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119388 Beiträge, 39716x hilfreich)

@Bruno069
Das beherrschen der deutschen Sprache erschöpft sich nicht darin, deutsche Wörter aneinander zu reihen, sondern diese sinnvoll und strukturiert aneinander zu reihen.

Eventuell kannst du den Beitrag ja mal unter Berücksichtigung der Grundregeln deutscher Sprache neu fassen?


Denn so wie er jetzt da steht, enthält er schlicht Unsinn.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#13
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Da es nicht unbedingt so viele gute Chefs gibt, und leider auch viele Chefs auf Schwangerschaften wenig erfreut reagieren, sollte der Zeitpunkt gut überlegt sein.
Hat die werdende Mutter erstmal Zeit gehabt zu beweisen, was sie als Arbeitnehmerin leistet, dann halte ich es für wahrscheinlicher, dass die ganze Sache gut läuft.

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