Hallo!
Ich befinde mich zur Zeit in der Wohlverhaltenszeit.
Mein Problem ist mein Beruf! Ich bin Paketzusteller und verdiene zur Zeit ca 1700 EUR Netto. Davon gehen dann ca. 100 EUR jeden Monat an den Insolvenzverwalter.
Mein Problem ist das ich den Beruf körperlich nicht mehr durchhalte.
Habe in den letzten Monaten jede Menge Krankenscheine gehabt.
Das ist natürlich auch meinem Arbeitgeber aufgefallen und ich habe gestern ein Gespräch mit meinem Chef gehabt.
Er bietet mit an das wir den Arbeitsvertrag in gegenseitigem Einverständniss auflösen. Er würde mich noch für 2 Monate freistellen und bezahlen.
Das heißt ich bräuchte die nächsten 2 Monate nicht mehr arbeiten zu gehen und würde aber noch Geld für diese 2 Monate bekommen.
Er würde auch mit reinschreiben das die Vertragsaufhebung in erster Linie vom Arbeitgeber ausgeht.
Meine Frage ist jetzt wie sieht es in einem solchen Fall mit der Insolvenz aus? Würde ich vom Arbeitsamt eine Sperre bekommen falls es mir nicht gelingt in den 2 Monaten einen anderen Job zu bekommen?
Für rasche Antworten wäre ich sehr dankbar da ich mich schnell entscheiden muß.
MfG
Private Insolvenz und Kündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo.
Das Problem sehe ich in der Aufhebung des Arbeitsvertrages in gegenseitigem Einvernehmen. Das wäre wohl okay, wenn Du bereits einen neuen Job mit gleichem oder höherem Verdienst hättest.
An Deiner Stelle würde ich auf die angebotene Freistellung und Lohnfortzahlung verzichten (es sei denn - wie gesagt - es wäre bereits ein neuer Job in Sicht) und mich vom AG kündigen lassen.
Zusammen mit darauf folgenden intensiven Bemühungen um einen neuen Job sollte Dir niemand einen Strick drehen können.
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"Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Meinung wider."
-- Editiert von zuspät am 06.01.2008 12:00:36
Hallo, was die private Insolvenz betrifft, weiß ich nichts dazu (vielleicht mal ein Forum für Insolvenzrecht suchen und dort dazu fragen).
Bei einem Aufhebungsvertrag besteht grundsätzlich immer die Gefahr eine Sperrzeit zu bekommen (und eine Ruhezeit noch dazu, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird). Die Arbeitsagentur akzeptiert krankheitsbedingt Kündigungen, wenn der Arzt von der weiteren Ausübung der Tätigkeit dringend abrät (aber sowas muss man vorher mit denen klären und sie nicht vor vollendete Tatsachen stellen). Es wäre also zu überleen, ob man den Aufhebungsvertrag macht.
MfG
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soweit ich weiß bist du im Inso-verfahren verpflichtet eine angemessene erwerbstätigkeit auszuüben und wenn du ohne beschäftigung bist dich um solche zu bemühen und kannst keine zumutbare arbeit ablehnen.
Da bedeutet das du nicht kündigen kannst ohne einen neuen job zu haben. du verstößt dabei gegen deine Pflichen aus dem inso-Verfahren.
Also erst neuer job dann kündigen!!!!
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