Private Insolvenz

6. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Silberlöwe
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 8x hilfreich)
Private Insolvenz

Wie erfährt ein neuer Arbeitgeber über die private Insolvenz

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Läuft denn da ne Pfändung?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Silberlöwe
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 8x hilfreich)

an venotis

Es liefen Pfändungen wurden aber einegestellt weil ohne Beschäftigung, wurden mit Einigung des Insolvenzverwalters damals auf Eis gelegt

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Der Insolvenzschuldner ist verpflichtet seinem Treuhänder/Insolvenzverwalter den neuen Arbeitgeber bekannt zu geben. Dieser muss den neunen Arbeitgeber dann anschreiben, weil das pfändbare Arbeitseinkommen in die Insolvenzmasse fällt.

Im Übrigen besteht für jedermann die Möglichkeit sich in den entsprechenden Veröffentlichungsmedien über Eröffnete Insolvenzverfahren zu erkundigen. Die Eröffnung wird nämlich öffentlich Bekanntgemacht, u. a. auch im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.481 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen