Wie erfährt ein neuer Arbeitgeber über die private Insolvenz
Private Insolvenz
6. Mai 2006
Thema abonnieren
Frage vom 6. Mai 2006 | 12:23
Von
Status: Schüler (220 Beiträge, 8x hilfreich)
Private Insolvenz
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. Mai 2006 | 20:01
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
Läuft denn da ne Pfändung?
#2
Antwort vom 7. Mai 2006 | 05:30
Von
Status: Schüler (220 Beiträge, 8x hilfreich)
an venotis
Es liefen Pfändungen wurden aber einegestellt weil ohne Beschäftigung, wurden mit Einigung des Insolvenzverwalters damals auf Eis gelegt
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 8. Mai 2006 | 18:12
Von
Status: Senior-Partner (6997 Beiträge, 3920x hilfreich)
Der Insolvenzschuldner ist verpflichtet seinem Treuhänder/Insolvenzverwalter den neuen Arbeitgeber bekannt zu geben. Dieser muss den neunen Arbeitgeber dann anschreiben, weil das pfändbare Arbeitseinkommen in die Insolvenzmasse fällt.
Im Übrigen besteht für jedermann die Möglichkeit sich in den entsprechenden Veröffentlichungsmedien über Eröffnete Insolvenzverfahren zu erkundigen. Die Eröffnung wird nämlich öffentlich Bekanntgemacht, u. a. auch im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Und jetzt?
Schon
266.481
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
11 Antworten