Praktikum während Urlaub?

11. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Der Unbeugsame
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 11x hilfreich)
Praktikum während Urlaub?

Hallo zusammen,

ein AN ist gekündigt wurden. Dieser nimmt bis Ende des AVs noch Resturlaub. Der AN hätte die Möglichkeit bei einem anderen AG ein Praktikum zu machen, um sich entsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen, damit dieser direkt im Anschluss beim neuen AG anfangen kann.

Problem dabei ist, dass der neue AG vom AN möchte, dass das Praktikum möglichst schnell angetreten werden soll, da dieser eben möglichst schnell einen neuen AN sucht. Der Arbeitsbeginn nach dem Praktikum würde mit dem Ende des AVs des ANs beim alten AG übereinstimmen. Allerdings befindet sich der AN noch beim alten AG unter Vertrag und zzt. eben im Urlaub.

Hat der AN jetzt die Möglichkeit, während des Urlaubs beim alten AG ein Praktikum beim neuen AG zu machen? Muss der AN den AG darüber informieren, muss der aktuelle AG den AN dafür freistellen oder darf der AN in seinem Urlaub machen, was er möchte?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Vom Grundsatz her ist Urlaub als Erholungsurlaub definiert, Erwerbsarbeit ist da nicht vorgesehen. Allerdings wird dieser Grundsatz oft missachtet. Wenn du für das Praktikum Entgelt bekommst, wird es schwieriger, denn du musst das dem Arbeitgeber, deinem alten, melden. Er muss dir für diese Zeit dann keinen Lohn mehr zahlen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Der Unbeugsame
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 11x hilfreich)

Das Praktikum ist unentgeltlich!

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Dann stellt sich eine andere Frage: die Einarbeitungszeit ist eigentlich eine zu zahlende Zeit, d.h. Lohnarbeit. Jedenfalls dann, wenn dieses sogenannte Praktikum länger als ein oder zwei Tage dauert.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Der Unbeugsame
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 11x hilfreich)

Ok, also darf ein unentgeltliches Praktikum gesetzlich wirlich nur zwei Tage dauern? Und wenns länger dauert, hat man einen gesetzlichen Anspruch auf Entgelt? Wo steht das?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Wenn Praktika unentgeltlich geleistet werden oder zu leisten sind dann in Zusammenhang mit einer klar definierten Ausbildung, sie werden von Schulen oder Ausbildungsstätten vorgeschrieben und auch organisiert. Die Rechtsprechung ist dazu übergegangen, vermeintliche Praktika als getarnte Arbeitsverhältnisse anzusehen.
Praktischer Tipp: warten bis die Probezeit zu Ende ist, bevor man so etwas einfordert.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.882 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen