Hallo zusammen,
ein AN ist gekündigt wurden. Dieser nimmt bis Ende des AVs noch Resturlaub. Der AN hätte die Möglichkeit bei einem anderen AG ein Praktikum zu machen, um sich entsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen, damit dieser direkt im Anschluss beim neuen AG anfangen kann.
Problem dabei ist, dass der neue AG vom AN möchte, dass das Praktikum möglichst schnell angetreten werden soll, da dieser eben möglichst schnell einen neuen AN sucht. Der Arbeitsbeginn nach dem Praktikum würde mit dem Ende des AVs des ANs beim alten AG übereinstimmen. Allerdings befindet sich der AN noch beim alten AG unter Vertrag und zzt. eben im Urlaub.
Hat der AN jetzt die Möglichkeit, während des Urlaubs beim alten AG ein Praktikum beim neuen AG zu machen? Muss der AN den AG darüber informieren, muss der aktuelle AG den AN dafür freistellen oder darf der AN in seinem Urlaub machen, was er möchte?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
DU
Praktikum während Urlaub?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Vom Grundsatz her ist Urlaub als Erholungsurlaub definiert, Erwerbsarbeit ist da nicht vorgesehen. Allerdings wird dieser Grundsatz oft missachtet. Wenn du für das Praktikum Entgelt bekommst, wird es schwieriger, denn du musst das dem Arbeitgeber, deinem alten, melden. Er muss dir für diese Zeit dann keinen Lohn mehr zahlen.
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Das Praktikum ist unentgeltlich!
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Dann stellt sich eine andere Frage: die Einarbeitungszeit ist eigentlich eine zu zahlende Zeit, d.h. Lohnarbeit. Jedenfalls dann, wenn dieses sogenannte Praktikum länger als ein oder zwei Tage dauert.
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Ok, also darf ein unentgeltliches Praktikum gesetzlich wirlich nur zwei Tage dauern? Und wenns länger dauert, hat man einen gesetzlichen Anspruch auf Entgelt? Wo steht das?
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Wenn Praktika unentgeltlich geleistet werden oder zu leisten sind dann in Zusammenhang mit einer klar definierten Ausbildung, sie werden von Schulen oder Ausbildungsstätten vorgeschrieben und auch organisiert. Die Rechtsprechung ist dazu übergegangen, vermeintliche Praktika als getarnte Arbeitsverhältnisse anzusehen.
Praktischer Tipp: warten bis die Probezeit zu Ende ist, bevor man so etwas einfordert.
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