Hallo alle, ich habe gerade eine interessante Konstellation mitbekommen und frage mich, wie wohl hier die Lage aussieht.
Ich habe leider nicht viele Fakten, da die Geschichte nicht mich direkt betrifft; ich poste mal, was ich habe:
Ein Azubi-in-spe macht ab dem 01.04.06 ein Praktikum in einem Friseursalon und beginnt dann zum August 2006 eine Ausbildung dort. Zum Ende des Jahres wird er im Rahmen der im Ausbildungsvertrag vereinbarten 6 Monate Probezeit gekündigt.
Frage: Müsste die Praktikumszeit nicht angerechnet werden bei der Probezeit? Der AG hatte doch da schon die Möglichkeit, die Eignung des Azubi-in-spe zu testen? Oder gilt das nur, wenn im Ausbildungsvertrag festgehalten?
Zusätzliche Info: Es ist wohl ein relativ großer Laden, es könnte also Kündigungsschutz bestehen, leider weiß ich es nicht genau.
Praktikum, dann Ausbildung - Probezeit?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ohne die genaue Konstellation zu kennen, ist zunächst einmal folgendes anzumerken:
Regelungen zur Berufs(aus)bildung finden sich im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Dort heißt es in § 20, dass die Probezeit in der Berufsausbildung mindestens einen maximal vier Monate betragen darf.
Während der Probezeit darf das Berufsausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, danach seitens des Arbeitgebers nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes.
Für Azubis gilt das BBiG (für Friseure zwar nur zum Teil, aber der Teil mit der Probezeit gilt auch für sie).
http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/index.html
Siehe § 20. Es dürfte also keine Probezeit von 6 Monaten geben, sondern höchsten von 4 Monaten.
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