Prämienzahlung und Abrechnung nach Kündigung

16. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
BettinaS
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 43x hilfreich)
Prämienzahlung und Abrechnung nach Kündigung

Hallo,

mir wurde noch in der Probezeit gekündigt. Der Eintrittstermin war der 01.10.2003, der Austrittstermin der 31.03.2004.

Im Arbeitsvertrag steht: "die MA nimmt am gültigen Prämiensystem teil".
ImPrämienplan steht: "Da das Prämiensystem auf einer vereinbarten Jahresprämie basiert, entsteht erst zum 31.12. des Jahres ein Anspruch. Um finanzielle Härten zu vermeiden, werden quartalsweise Abschlagszahlungen vorgenommen, soweit Aussicht auf eine Prämienzahlung zum Jahresende besteht".

Es findet sich nirgends eine Regelung über unterjährigen Ein-oder Austritt.

Fragen: Es wurde mir für den Zeitraum 01.10.03-31.12.03 eine Prämie bezahlt, allerdings ohne detaillierte Auflistung (wie sie alle MA normalerweise erhalten bzw. erhalten haben).
Habe ich einen Anspruch auf die Auflistung (ohne diese ist der Anspruch für mich nicht nachvollziehbar) ??

Für den Zeitraum 01.01.04-31.03.04 habe ich nichts erhalten, habe ich hier einen Anspruch?

Wie kann ich den Anspruch geltend machen?

Danke für Eure Hilfe.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

Hallo Bettina!

Zu deiner zweiten Frage, zitierst du ja selbst euren Prämienplan "entsteht erst zum 31.12. des Jahres ein Anspruch."

Meiner Ansicht nach hast du also für 2004 keinen Anspruch.

Bei deiner ersten Frage würde ich hingegen zu einem "ja" tendieren. Ich wüsste keinen Grund, warum dir die Auflistung nicht auch zustehen sollte.

Hast du deinen ehem. AG schon mal daraufhin angesprochen??

Sonnige Grüße

Gesil

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BettinaS
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 43x hilfreich)

Hallo,

ja, ich habe den AG darauf angesprochen (allerdings nicht schriftlich). Das ist schon 3 Wochen her, leider ohne Antwort.

Zu Punkt 2: ich weiss, dass mein Vorgänger im Gebiet damals zum 31.5. ausgetreten ist, er hat aber eine Prämie für das betreffende Jahr erhalten.

Ich habe ja im 1.Quartal dieses Jahres gearbeitet und Umsatz gemacht, sollte dafür nichts fällig sein?

Liebe Grüße an alle und danke.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gesil
Status:
Schüler
(414 Beiträge, 46x hilfreich)

Hallo,

vielleicht solltest du es dann nochmal schriftlich versuchen?!

Deine Frage war, ob du einen Anspruch hättest.
Ich würde weiterhin "nein" sagen. Warum dein Vorgänger irgendwelche Prämien bekommen hat, weiss nur er und dein ehem. AG.

Aber sicher kommen noch andere Meinungen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BettinaS
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 43x hilfreich)

Hallo,

leider habe ich vom AG immernoch keine Auflistung erhalten. Auch eine schriftliche Aufforderung brachte bisher nichts.

Ebenso wurden die für das Arbeitsamt notwendigen Papiere (Einkommen etc.) bisher nicht zurückgeschickt. Das Arbeitslosengeld kann also noch nicht berechnet werden.

Wie kann (soll) ich weiter vorgehen (RA, Gericht??).

Danke für Eure Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.839 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen