Hallo an alle,
in der Firma mm wurde stillschweigend ein Aushang über eine Pflichtveranstaltung gemacht. Die Mitarbeiter der Firma sollen nach der Arbeitszeit an dieser Veranstaltung teilnehmen, in der es um die Betriebliche Altersvorsorge geht. Die Firma mm zahlt aber keine Sonderzahlungen sonder alles müsste privat passieren. Ist der Mitarbeiter der Firma mm dazu wirklich verpflichtet an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Denn letzten Ends wird es doch nur um Versicherung gehen. Der Chef dieser Firma behauptet, das er die Mitarbeiter über Altervorsorge informieren muß.
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Tina
Pflichtveranstaltung zur Altersvorsorge
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Das hört sich eher nach einer Werbeveranstaltung einer Versicherung an, für die der Chef eine Prämie kassiert, wenn er Räume zur Verfügung stellt und die Kandidaten liefert!?
NEIN: die Veranstaltung, die euer Arbeitsverhältnis überhaupt nicht betrifft, muss nicht besucht werden und wenn doch (falls hier eine Angabe fehlt), dann nur bezahlt!
Keine Sorge,
die Firma muss nur ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen und die MA über Altersvorsorgemöglichkeit informieren.
In der Praxis geschieht dies über Kollektivverträge der Firma mit einer oder mehreren Versicherungsgesellschaften.
Eine Teilnahme ist sicherlich nicht verpflichtend, es sei denn der AG setzt es mit Arbeitszeit an.
Die Firma hat durch das Angebot ihre Pflicht erfüllt.
Kann aber nicht schaden sich das anzuhören, wenn Prinzip noch nicht bekannt. Diese Art der Rentenvorsorge ist nach der Riesterrente eine der günstigsten Sparmöglichkeiten ist, da man Brutto statt Netto sparen kann.
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Ich kann Maestro nur zustimmen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter über die Möglichkeiten einer Altersvorsorge aufzuklären.
Das tut er mit dieser Veranstaltung.
Du musst nicht hingehen, kannst aber adfür den AG nicht wegen fehlender Information zur Verantwortung ziehen.
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Guten Morgen,
erstmal vielen Dank für die Antworten.
Das der Chef die Pflicht hat seine Mitarbeiter zu informieren, weiß ich auch und ansich ist das okay. Vor allem für die, die Interesse daran haben. Nur nach der Arbeitszeit an einer Veranstaltung einer Versicherung teil nehmen zu müssen, find ich nicht sehr toll.
Das nächste ist ja, das die Mitarbeiter vor ca einem Jahr unterschrieben haben, das sie den Chef von seiner Pflicht entbinden die Mitarbeiter über private Altersvorsorge zu informieren. Vor einem Jahr wurden Daten der Mitarbeiter an eine Versicherung weitergegeben.
Die Mitarbeiter haben es also schriftlich, das Sie den Chef von dieser Pflicht befreien. Da der Chef dieser Firma sehr kollerisch ist, ist es für einige Mitarbeiter sehr schwer ihm entgegen zutreten. Kann also die Verweigerung an dieser Pflichtveranstaltung zur Kündigung berechtigen?
Vielen Dank.
--- editiert vom Admin
Zitat: ´´Vor einem Jahr wurden Daten der Mitarbeiter an eine Versicherung weitergegeben.``
Das darf ja wohl nicht wahr sein! Auch noch ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz! Also hatte ich Recht mit der Vermutung, dass der AG vermutlich noch Prämien für jeden von euch kassiert, der bei der Versicherung abschließt.
"Kann also die Verweigerung an dieser Pflichtveranstaltung zur Kündigung berechtigen?"
Nein! Und es ist keine Pflichtveranstaltung! Auch wenn der Chef das so nennt. Er kann die AN während der Arbeitzeit vielleicht zur Teilnahme verpflichten, aber nicht in ihrer Freizeit. Allerdings kann niemand den Chef daran hindern, eine Kündigung zu schreiben, aber dann müssen die Betroffen klagen und das wird erfolgreich sein.
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