Hallo.
Wie ist es, wenn der Arbeitgeber eine Pflichtveranstaltung veranstaltet die nur 45 Minuten dauert und die Teilnehmer teilweise einen Anfahrtsweg von 1,5 Std. haben? Dürfen diese Teilnehmer dann auf die Veranstaltung verzichten? Oder gibts andere Möglichkeiten? Danke
Pflichtveranstaltung kürzer als Anfahrtszeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
@maniek
fällt doch in die arbeitszeit, oder?
sunbee
Ne, nicht unbedint. Einige müssen auch teilnhemen, obwohl sie zu dem Zeitpunkt frei haben.
Maniek
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@maniek
je nach av wird es dann entweder lohn oder ausgleich geben. über die freizeit kann der ag nicht verfügen.
sunbee
Ok, danke! Aber eins würd ich noch gerne wissen. Müssen die Teilnehmer die 1,5Std. Weg haben, daran teilnehmen? oder ist das unzumutbar?
Danke
Maniek
Pflichtveranstaltung heißt Pflichtveranstaltung, egal wie lang der Anreiseweg ist. Um was für eine Veranstaltung handelt es sich denn? Kommt das öfter vor?
@maniek
sagen wir mal so: nicht teilnahme an pflichtveranstaltung wäre arbeitsverweigerung und mit sicherheit ein grund zur fristlosen
müssen muß man gar nix- nur mit den konsequenzen muß man leben
sunbee
Ich danke für alle Antworten
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