Pflichtveranstaltung kürzer als Anfahrtszeit

26. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Maniek2806
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtveranstaltung kürzer als Anfahrtszeit

Hallo.
Wie ist es, wenn der Arbeitgeber eine Pflichtveranstaltung veranstaltet die nur 45 Minuten dauert und die Teilnehmer teilweise einen Anfahrtsweg von 1,5 Std. haben? Dürfen diese Teilnehmer dann auf die Veranstaltung verzichten? Oder gibts andere Möglichkeiten? Danke

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@maniek

fällt doch in die arbeitszeit, oder?

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Maniek2806
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ne, nicht unbedint. Einige müssen auch teilnhemen, obwohl sie zu dem Zeitpunkt frei haben.

Maniek

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@maniek

je nach av wird es dann entweder lohn oder ausgleich geben. über die freizeit kann der ag nicht verfügen.

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Maniek2806
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, danke! Aber eins würd ich noch gerne wissen. Müssen die Teilnehmer die 1,5Std. Weg haben, daran teilnehmen? oder ist das unzumutbar?
Danke

Maniek

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Pflichtveranstaltung heißt Pflichtveranstaltung, egal wie lang der Anreiseweg ist. Um was für eine Veranstaltung handelt es sich denn? Kommt das öfter vor?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@maniek

sagen wir mal so: nicht teilnahme an pflichtveranstaltung wäre arbeitsverweigerung und mit sicherheit ein grund zur fristlosen
müssen muß man gar nix- nur mit den konsequenzen muß man leben

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Maniek2806
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke für alle Antworten

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.795 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen