Pflichtveranstaltung

18. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Algon77
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtveranstaltung

Hallo zusammen,

wir haben am 7.Dezember eine Mitarbeiterversammlung zur Auswertung des Arbeitsjahres und was man alles besser machen könnte.

Meine Arbeitszeit an dem Tag beginnt 9:30 und endet 19:00.

Die Veranstaltung beginnt um 20:30 und endet eventuell 23:30, zusätzlich an einem anderem Ort als mein Arbeitsort ( ca. 30km enfernt ).

Am nachfolgenden Tag beginnt meine Arbeitszeit 9:30 und endet wieder 19:00.

Der Termin wurde heute an alle Mitarbeiter via E-Mail mitgeteilt und auch sofort als Pflichtveranstaltung deklariert.

An sich habe ich zu der Zeit Freizeit.

Gibt es irgendeine rechtliche Grundlage gegen oder für diese Pflichtveranstaltung? Bitte keine wagen Vermutungen, am besten ein passendes Gesetz.

Danke an alle im voraus.

Ronny

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

/// .. am besten ein passendes Gesetz

Ich biete an: Arbeitszeitgesetz
Stw. Höchstarbeitszeit. Ruhezeit.

Kannst du googeln.

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