Petzerei durch Kollegin

23. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Jopi2111
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Petzerei durch Kollegin

Zwei Arbeitskolleginnen unterhalten sich öfters über den Niederlassungsleiter weil beide unzufrieden sind. Plötzlich geht eine zum AG und erzählt ihm die neagtiven Äußerungen der Kollegin, damit diese gekündigt wird und sie deren Job bekommt.

Frage: Kann der Ag die andere Mitarbeiterin einfach aufgrund der nicht überprüften Äußerungen kündigen? Ohne Vorgespräch oder Abmahnung?

Ist die Weitergabe der eigentlich privaten Unterhaltung so einfah zulässig?


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1 Antwort
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#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

"Negative Äußerungen" können durch das Recht auf freie Meinungsäußerungen gedeckt sein - oder auch nicht. Üble Nachrede, Beleidigungen etc. gewiss nicht, Sachkritik schon.
Es kommt also darauf an - darauf, was tatsächlich gesagt worden ist, darauf auch, was das für ein Betrieb ist, insbesondere ob Kleinbetrieb oder nicht. Ob also Kündigung zu erwarten ist oder auch nur eine Abmahnung, vermag ich nach den Ausführungen nicht abzuschätzen. Sicher ist nur, dass in Kleinbetrieben das Kündigen leichtfällt.
Inhalte von Privatgesprächen weiter zu erzählen, also zu "petzen", ist nicht per se verboten, selbst dann nicht rechtlich zu ahnden, wenn Vertraulichkeit ausdrücklich vereinbart worden ist. Kollegialität oder auch Fairness sind nicht einklagbar. Möglicherweise bewahrheitet sich aber der alte Satz: Man liebt den Verrat, nicht aber den Verräter.

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