Pausenzeiten rückwirkend vom Arbeitgeber verlangen

17. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Docfire2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pausenzeiten rückwirkend vom Arbeitgeber verlangen

Hallo liebe Community,

mein Fall sieht wie folgt aus:

Ich bin in der Ausbildung zum Jugend und Heimerzieher. Ich bin in 2 Monaten fertig mit der Ausbildung.

Durch viele Unstimmigkeiten im Arbeitsverhältnis ist das Maß voll und ich würde gerne erstmal eine Sache wissen.

Kann ich meine nicht genommenen Pausen, die ich aber schön aufschreiben musste, rückwirkend für die 3 Jahre verlangen als Überstunden anzurechnen? Dieser missstand ist entstanden da die Arbeitgeber der Meinung sind die spontahnen Pausen zwischendurch sind Pause genug.
Mir ist ebenfalls klar, dass die Pausen im Vorraus geplant (laut Gesetz) und ohne Unterbrechung zu nehmen sind.

Mit lieben Grüßen

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Nein, nicht genommene Pausen kann man nicht als Überstunden anrechnen lassen.
Sie hätten darauf bestehen können, Ihre Pause zu nehmen, und der Arbeitgeber wäre gezwungen gewesen, Ihnen das zu ermöglichen. Das gilt auch für die letzten zwei Monate.
Es fragt sich nur, inwieweit das jetzt noch Sinn macht.

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