Pausenregelung bei 31 Stundenwoche

26. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Monika 11
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pausenregelung bei 31 Stundenwoche

Als Erzieher arbeiten wir 25 Stunden pro Woche am Kind, bekommen aber 30 Stunden pro Woche bezahlt. Das heißt, wir haben eine Stunde pro Tag für Vorbereitung, Einkäufe, Elterngespräche und Teamsitzungen usw. zur Verfügung. Ab dem 01.01.2010 sollen wir eine Stunde pro Woche mehr bekommen, die für Büroarbeiten genutzt werden sollen. Greift in diesem Fall die Pausenregelung, da ab sechs Stunden eine Pause von 30 Min. vorgeschrieben ist? Kann mir jemand aus seiner Erfahrung dazu etwas sagen? Vielen Dank.

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Da braucht es keine Erfahrung mit 6 Stunden, das Gesetz ist eindeutig:

§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werde

-----------------
" Don`t feed trolls"

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... wobei man die pause auch auf den heimweg legen kann. d.h. man muss nach den sechs stunden nicht die 30 min. pause noch im betrieb verbringen.

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sternchen123
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 42x hilfreich)

hi, Blaubär49,

kannst du deine Aussage auch rechtlich belegen??

Meines Erachtens dürfte es nicht möglich sein, die Pause auf dem Heimweg zu verbringen, da die Pause nach spätestens 6 Stunden genommen werden muss. Wenn die AN aber nach 6 Stunden heim geht, arbeitet sie nicht mehr als 6 Stunden und braucht deshalb auch keine Pause.

Und eine Ruhepause in der Arbeitszeit bedeutet für mich, dass sie nach der Pause noch arbeiten soll/muss. Geht sie in der Pause heim und macht dann Feierabend, ohne noch einmal zu arbeiten, entspricht das nicht dem geltenden Gesetz.

Es ist sehr kullant von deinem AG, dass er dir diese Art der Pause erlaubt, aber leider gilt das nicht für jeden Betrieb. So allgemein gesehen ist deine Antwort nämlch nicht richtig.

Sternchen

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... sternchen, du hast recht, wenn die arbeitszeit exakt nach 6h00min endet. - dann gibt es keine pause.
ich hatte stillschweigend unterstellt, was bei uns im betrieb immer für unmut gesorgt hatte: wenn die arbeitszeit 6h+ {ein paar} minuten dauert. da hatte unser zeiterfassungssystem dann 30 min pause abgezogen, so dass An u.u. unter ihre solldienstzeit rutschten. wir haben vom br aus durchgesetzt, dass nur die paar minuten gerechnet wurden, die über 6h00 hinaus gehen. gekniffen sind dann immer noch die, die z.b. exakt 6h30min eingestempelt waren - in der tat: da greift das gesetz.

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das Gesetz schreibt vor, dass spätestens nach 6 Stunden eine Pause gemacht werden muss, nicht, dass nach der Pause wieder gearbeitet werden muss. Wenn der AN 6 Stunden arbeitet, dann 15 Min noch als Puase in der Fa. verbringt und dann nach Hause fährt, dann verstößt das nicht gegen das Gesetz. Er kann genausogut sofort nach 6 Stunden nach Hause fahren oder aber erst nach 6:30 Stunden.

Pausenzeiten müssen übrigens nicht bezahlt werden, so dass im Regelfall der AN direkt nach 6 Stunden nach Hause fährt.

Die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hat erst einmal nichts direkt mit einer Pausenregelung zu tun. Es durften bislang nicht mehr als 6 Stunden am Stück gearbeitet werden und das gilt auch in Zukunft. Allerdings scheint die Arbetiszeit in Eurem Fall auch Aktivitäten zu umfassen, die man nicht zwingend im direkten zeitlichen zusammenhang mit der Betreuung am Kind verbinden muss.

Wenn man also z.B. von 8:00 - 13:00 Uhr direkt am Kind arbeitet und dann von 14:00 - 15:30 Einkäufe erledigt, dann hat man 6:30 Stunden gearbeitet und die gesetzlichen Pausenregelung eingehalten.

Sollte es jedoch organisatorisch so sein, dass die Arbeiten in direktem Zusammenhang mit der Betreuung am Kind vorgenommen werden müssen, so ist die Pause einzuhalten. Wenn z.B. Elternsprechtag ist, dann darf das nur wie folgt gehen:
8:00 - 13:00 Betreuung der Kinder
13:00 - 14:00 Elterngespräche
14:00 - 14:30 Pause
14:30 - 16:00 Elterngespräche

alternativ
8:00 - 13:00 Betreuung der Kinder
13:00 - 13:30 Pause
13:30 - 16:00 Elterngespräche

Da ich davon ausgehe, dass es organisatorisch fast unmöglich ist, Eure Arbeit so zu organisieren, dass jeden Tag exakt 6 Stunden gearbeitet werden, besteht die Pausenproblematik auch jetzt schon und nicht erst mit der Einführung der 31-Stunden-Wochen




-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@hh
Das Gesetz schreibt vor, dass spätestens nach 6 Stunden eine Pause gemacht werden muss, nicht, dass nach der Pause wieder gearbeitet werden muss.

Das stimmt nicht.
Da steht eindeutig, dass die Arbeitszeit unterbrochen werden muß. Man kann aber seine Arbeitszeit nicht im Anschluß an die Arbeit unterbrechen.

§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen .... zu unterbrechen.

-----------------
" Don`t feed trolls"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sternchen123
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 42x hilfreich)

@ blaubär :)

zum Glück hat mein AG kein Zeiterfassunssystem und mein Chef kontrolliert nicht, ob wir tatsächlich Pause machen. In der Praxis bedeutet das: wir müssen selber darauf achten, dass wir 40 Stunden die Woche anwesend sind. Wenn ich 7 Stunden durcharbeite, ohne meine Pause zu machen, so wird mir da keine abgezogen.

Somit ist unsere Arbeitszeit sehr, sehr, sehr flexibel und ich hoffe, dass die oberste Chef-Etage nicht irgendwann auf den Trichter mit der Zeiterfassung kommt.

@ hamburgerin

Danke, dieses wäre jetzt auch meine Antwort gewesen :)

Sternchen

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.068 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen