Ist irgendwo geregelt, wo man seine Pausen verbringt?

18. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
druschba
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist irgendwo geregelt, wo man seine Pausen verbringt?

Kann mir jemand mitteilen , wo geregelt ist , wo man seine Pausen verbringr?
Darf man während der 30 minütigen Pause das Arbeitsgelände verlassen um z. B. einzukaufen ?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. was alles geregelt sein soll - ich wundere mich.
:bang:

die pause ist sozusagen definiert als erholungszeit während der arbeit , d.h. nicht-arbeit. insofern unterliegt sie nicht dem direktionsrecht des AG.

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#2
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Also chavah, deiner 'Definition' kann ich nicht ganz folgen.

<font color=red>Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen ... zu unterbrechen.</font>

http://bundesrecht.juris.de/arbzg/__4.html

wo du da jetzt den Begriff 'Arbeitsunterbrechung' für die gesetzlichen Ruhepausen herzauberst, ist mir ein Rätsel.
------------
@Freundschaft Während deiner gesetzlich vorgeschriebenen Pause kannst du eigentlich auch das Betriebsgelände verlassen. Welches konkrete Problem gibts damit?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. ich sehe es wie venotis: arbeitsrechtlich geht es um die pausen (mind. 30 min nach 6 h), während arbeitsunterbrechungen alles mögliche in der arbeit sein kann, bis hin zum leerlauf, in jedem fall aber bezahlte zeit. dann kann ich womöglich schlecht sagen, dass ich mich dünne mach.

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