Kann mir jemand mitteilen , wo geregelt ist , wo man seine Pausen verbringr?
Darf man während der 30 minütigen Pause das Arbeitsgelände verlassen um z. B. einzukaufen ?
Ist irgendwo geregelt, wo man seine Pausen verbringt?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
.. was alles geregelt sein soll - ich wundere mich.
die pause ist sozusagen definiert als erholungszeit während der arbeit , d.h. nicht-arbeit. insofern unterliegt sie nicht dem direktionsrecht des AG.
--- editiert vom Admin
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Also chavah, deiner 'Definition' kann ich nicht ganz folgen.
<font color=red>Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen
... zu unterbrechen.</font>
http://bundesrecht.juris.de/arbzg/__4.html
wo du da jetzt den Begriff 'Arbeitsunterbrechung' für die gesetzlichen Ruhepausen
herzauberst, ist mir ein Rätsel.
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@Freundschaft Während deiner gesetzlich vorgeschriebenen Pause kannst du eigentlich auch das Betriebsgelände verlassen. Welches konkrete Problem gibts damit?
MfG
.. ich sehe es wie venotis: arbeitsrechtlich geht es um die pausen (mind. 30 min nach 6 h), während arbeitsunterbrechungen alles mögliche in der arbeit sein kann, bis hin zum leerlauf, in jedem fall aber bezahlte zeit. dann kann ich womöglich schlecht sagen, dass ich mich dünne mach.
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