Guten Tag
Ich habe zurzeit ein Problem mit meiner Arbeitszeit. Habe eine vertragliche Arbeitszeit von 40 Stunden Woche + Jeden zweiten Samstag 3 Stunden.
Nun verlangt mein Chef in den 8 Stunden 30 Minuten Pause welche mir dann von meinen Überstunden abgezogen werden sollen. Habe ja nach 6 Stunden gesetzlich die Pflicht eine halbe Stunde Pause einzulegen, mein Chef lässt mich aber nicht früher anfangen oder gar länger arbeiten. Habe dann ja nur 7.5 Stunde am Tag was 37.5 Stunden in der Woche wären aber in der Woche wo ich Samstags arbeiten müsste 40.5 Stunden.
Nun meine Frage ist es rechtens eine gesetzliche Pause von den Überstunden ab zu ziehen wenn ich keine Möglichkeit habe auf meine 40 Stunden zu kommen ?
Grüße
Niklas
Pause von den Überstunden abziehen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Das kann dir ziemlich egal sein, weil dein Chef dich für die vollen 40 Stunden Arbeitszeit zu zahlen hat, und es ist seine Sache, wenn er dich daran hindert, früher anzufangen oder später aufzuhören, um auf die 40 Stunden Sollzeit zu kommen. Nur den Lohn kürzen darf er dir dafür nicht.
Von welchen Überstunden schreibst du denn überhaupt? Du hast bisher noch nichts davon erwähnt.
Dein Chef MUSS die 0,5h abziehen wenn du länger als 6h arbeitest. Er ist gesetzlich dazu verpflichtet.
Es spielt keine Rolle wie wenig dein Chef dich arbeiten lässt wenn er dir den vereinbarten Lohn für die vereinbarten 40h bezahlt. Das ist sein Problem.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Da kann ich schon mal Danke sagen weil sich meine Frage durch eure 2 Antworten und einen Anwalt geklärt hat. Habe alles auch Schwarz auf Weiß. Er ist dann eigentlich selber Schuld wenn ich nicht auf meine Stunde komme da ich Festlohn habe und nicht nach Stunden Bezahlt werde.
Vielen Dank
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
7 Antworten
-
18 Antworten
-
8 Antworten
-
6 Antworten
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
69 Antworten