Hallo zusammen,
ich wollte mal fragen, ob folgender Satz in einer AN-Kündigung (ordentlich) statthaft ist:
...hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der vertraglichen/gesetzlichen Kündigungsfrist zum nächstmöglichen Austrittsdatum...
Zweck der Frage: Muss man das Austtrittdatum selber ausrechnen, oder kann man dies dem AG überlassen?
Vielen Dank für alle Kommentare.
Gruß,
LoF
Ordentliche Kündigung - Muss man das Austrittsdatum selber ausrechnen?
28. August 2008
Thema abonnieren
Frage vom 28. August 2008 | 19:28
Von
Status: Beginner (60 Beiträge, 3x hilfreich)
Ordentliche Kündigung - Muss man das Austrittsdatum selber ausrechnen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 28. August 2008 | 19:33
Von
Status: Lehrling (1677 Beiträge, 256x hilfreich)
Schreib das Datum besser rein, dann gibt es weniger Mißverständnisse.
#2
Antwort vom 28. August 2008 | 19:48
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
Das kann zu Missverständnissen führen.
Z.B., wenn der AN meint, dass vielleicht das Kündigungsdatum der Beginn für die Kü.frist wäre. Gerechnet wird aber ab Zugang der Kündigung.
Wenns ganz doof läuft, könnten dabei monatelange Unterschiede zu dem rauskommen, was der AN sich bezüglich Beendigungszeitpunkt ausgerechnet hat.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 28. August 2008 | 19:54
Von
Status: Beginner (60 Beiträge, 3x hilfreich)
Vielen Dank für die Hinweise!
Gruß,
LoF
Und jetzt?
Schon
268.385
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
8 Antworten
-
5 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
19 Antworten