Im Tarifvertrag steht, dass man sich - ohne Gehaltszahlung - für die Berufliche Neuorientierung - freistellen lassen kann.
Hat jemand Erfahrung damit, ob dies auch gilt, wenn man sich in die Privatwirtschaft bewirbt und ausprobieren will, ob dies klappt?
Wie sind eigentlich die Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer? Ich bin im 11. Jahr dort und kann mir nicht vorstellen, dass ich 5 Monate vorher kündigen muss. Alternativ ist im Tarifvertrag nur "Aufhebungsvertrag genannt.
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Öffentlicher Dienst - Wie sind eigentlich die Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
quote:
Wie sind eigentlich die Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer? Ich bin im 11. Jahr dort und kann mir nicht vorstellen, dass ich 5 Monate vorher kündigen muss.
Doch, so ist es.
Genau - der Aufhebungsvertrag beinhaltet den beidseitigen Verzicht auf die K-Frist und ist deswegen eben ein Vertrag; die Kündigung dagegen bedeutet eine einseitige Erklärung und die Fristen dienen eben dem Zweck, beide Seiten gegen Überraschungen zu schützen - früher dachte man, dass lange K-Fristen generell im Sinn des AN liegen; heute ist das nicht immer so.
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ist es aber nicht so, das die langen Fristen nur für den AG gelten und der AN wenigstens nur die 6 Wochen zum Quartalsende hat?
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quote:<hr size=1 noshade>ist es aber nicht so, das die langen Fristen nur für den AG gelten und der AN wenigstens nur die 6 Wochen zum Quartalsende hat? <hr size=1 noshade>
Nein so ist es nicht. Es ist möglich und durchaus üblich, das wesentlich längere Fristen vereinbart werden oder das beispielsweise die sich sukzessive verlängernden Fristen des § 622 Abs. 2 BGB für beide Seiten gelten sollen.
Solange § 622 Abs.6 BGB eingehalten wird, ist alles gut:
quote:<hr size=1 noshade>(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber. <hr size=1 noshade>
@Tia2010,
in welchem § ist das nachlesbar?:
quote:
Im Tarifvertrag steht, dass man sich - ohne Gehaltszahlung - für die Berufliche Neuorientierung - freistellen lassen kann.
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Ich glaube es ist § 26. Aber vielleicht gilt der nur in deinem Namens-Staat? Die Stadt will Personal abbauen und es ist tatsächlich dafür gedacht, falls man in die Privatwirtschaft wechseln möchte (habe mittlerweile ein wenig recheriert). Da so ein Antrag aber die Hühnerleiter rauf und runter geht, ist es eher illusorisch, dass ein privater AG wartet, bis man sagt, ja, es klappt.
Da bin ich ja praktisch dann ein Sklave geworden :-). Mist. Ein Wechsel ist also eher illusorisch.
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