Nur eine befristete Anstellung beim Bund oder Land

10. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Der Unbeugsame
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 11x hilfreich)
Nur eine befristete Anstellung beim Bund oder Land

Hallo zusammen,

stimmt es, dass man nur einmal ein befristetes Arbeitsverhältnis beim Bund oder Land haben durfte und man kein zweites Mal beim Bund oder Land befristet eingestellt werden darf, wenn in der Vergangenheit eben schon ein befristetes Arbeitsverhältnis vorgelegen hat?

In Stellenanzeigen von Bundes- oder Landesbehörden steht immer so sinngemäß, dass ein Bewerber in der Vergangenheit nicht beim Bund oder Land angestellt geweesn sein darf.

Wenn das stimmt, warum ist das so?

Was wäre, rein theoretisch, wenn ein Bewerber, der bereits beim Bund oder Land befristet angestellt war, sich auf eine neue befristete Stelle beim Bund oder Land bewirbt, zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird, sich für diesen Bewerber entschieden wird und ein Arbeitsvertrag unterschrieben werden würde? Wäre dieser Arbeitsvertrag dann nichtig oder ist dieser rechtsgültig, nur mit der Ausnahme, dass der Bewerber gleich unbefristet eingestellt werden muss und somit automatisch ist? :D

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16544 Beiträge, 9312x hilfreich)

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stimmt es, dass man nur einmal ein befristetes Arbeitsverhältnis beim Bund oder Land haben durfte und man kein zweites Mal beim Bund oder Land befristet eingestellt werden darf, wenn in der Vergangenheit eben schon ein befristetes Arbeitsverhältnis vorgelegen hat?

In Stellenanzeigen von Bundes- oder Landesbehörden steht immer so sinngemäß, dass ein Bewerber in der Vergangenheit nicht beim Bund oder Land angestellt geweesn sein darf.

Wenn das stimmt, warum ist das so? <hr size=1 noshade>

Ja, das stimmt.
Das liegt ab §14 Abs. 2 TzBfG . http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html

quote:<hr size=1 noshade>Was wäre, rein theoretisch, wenn ein Bewerber, der bereits beim Bund oder Land befristet angestellt war, sich auf eine neue befristete Stelle beim Bund oder Land bewirbt, zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird, sich für diesen Bewerber entschieden wird und ein Arbeitsvertrag unterschrieben werden würde? Wäre dieser Arbeitsvertrag dann nichtig oder ist dieser rechtsgültig, nur mit der Ausnahme, dass der Bewerber gleich unbefristet eingestellt werden muss und somit automatisch ist? :D <hr size=1 noshade>

Kommt darauf an, ob der Arbeitgeber wusste, dass es schonmal in der Vergangenheit ein befristetes Arbeitsverhältnis gab. Wenn er das wusste und den Bewerber trotzdem nimmt, entsteht ein unbefristeter Vertrag. Wenn er es nicht wusste (insbesondere weil es der Bewerber verschwiegen hat) dürfte der Arbeitgeber erfolgreich den neuen Vertrag anfechten können (wenn er will).



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#2
 Von 
Der Unbeugsame
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo zusammen,

vielen Dank soweit.

Was wäre aber, wenn ein befristetes AV vorzeitig beendet wird, ob jetzt seitens des AGs oder des ANs, wenn z. B. innerhalb der Probezeit das AV gekündigt wird oder auch außerhalb der Probezeit. Zumindest wird das befristete AV nicht bis zum Ende des arbeitsvertraglich vereinbarte Ende des AVs nicht erreicht? Zählt in einem solchen Fall das befristete AV auch als befristet, obwohl es vorzeitig beendet wurde?

Schöne Grüße

DU

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#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Wie sollte deswegen der Vertrag zu "unbefristet" mutieren? Das sind doch zwei Paar Stiefel.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Es geht nicht darum, dass ein befristeter Vertrag voll "ausgereizt" wird, sondern einfach um die Tatsache, dass ein befristeter Vertrag abgeschlossen wurde.

Das ist diese "so was kommt von so was" Situation. Einerseits lange Elternzeiten, Zeiten für Familienpflege, Anspruch auf Teilzeitarbeit, um das alles zu vermeiden, dann eben befristete Arbeitsverträge. Und damit da auch garantiert nichts schief geht, eben der Ausschluss der Wiedereinstellung.

Für mich alles sehr unbefriedigend, und zwar für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Aber abgesehen davon: wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der schon mal im ÖD gearbeitet hat, partout nicht nehmen will, dann ist da wenig zu machen. Ein Anspruch auf Einstellung besteht jedenfalls nicht.

wirdwerden

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