Nichtraucherschutzgesetz Krankenhaus

17. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)
Nichtraucherschutzgesetz Krankenhaus

Das Nichtraucherschutzgesetz tritt bald in Rheinland-Pfalz in kraft. Es gilt auch im Krankenhaus und hierzu habe ich eine Frage. Also dass im ganzen Krankenhaus nicht mehr geraucht werden darf, ist mir klar.

1. Aber was ist mit dem Schwesternwohnheim, das zum Krankenhaus gehört?
2. Was ist, wenn im Schwesternwohnheim auch zwei Bereitschaftsdienstzimmer sind? Darf ich dort rauchen, wenn ich für den Bereitschaftsdienst eingeteilt bin?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ajuda
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

warum fragst du nicht nach? kommt wahrscheinlich drauf an ob es für das gesamte gelände gilt und somit die wohnheime beinhaltet oder nur für das krankenhaus an sich.

manchmal (wie auch an schulen) gibt es ja richtige rauchfreie zonen (auch an der frischluft) ...

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#2
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

Auf dem Gelände gilt kein Rauchverbot. Es stellt sich aber die Frage, wie weit das Raucherschutzgesetz greift.

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Ich schätze es so ein:
Das Rauchen in Privaträumen im Schwesternwohnheim (vermietete Zimmer) sind Sache der jeweiligen Bewohner.
Ein Bereitschaftsraum dagegen ist Teil der Arbeitsstätte und wird von allen Mitarbeitern frequentiert - ist also Nichtraucherzone.

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#4
 Von 
derkleineprinz
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 48x hilfreich)

Auf dem Gelände gilt kein Rauchverbot. Es stellt sich aber die Frage, wie weit das Raucherschutzgesetz greift.

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Das habe ich doch geschrieben:
In Privaträumen ist es u. U. Sache des Bewohners , in Arbeitsräumen sicher nicht.

Frag den AG, alles andere ist Spekulation.

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