Das Nichtraucherschutzgesetz tritt bald in Rheinland-Pfalz in kraft. Es gilt auch im Krankenhaus und hierzu habe ich eine Frage. Also dass im ganzen Krankenhaus nicht mehr geraucht werden darf, ist mir klar.
1. Aber was ist mit dem Schwesternwohnheim, das zum Krankenhaus gehört?
2. Was ist, wenn im Schwesternwohnheim auch zwei Bereitschaftsdienstzimmer sind? Darf ich dort rauchen, wenn ich für den Bereitschaftsdienst eingeteilt bin?
Nichtraucherschutzgesetz Krankenhaus
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
warum fragst du nicht nach? kommt wahrscheinlich drauf an ob es für das gesamte gelände gilt und somit die wohnheime beinhaltet oder nur für das krankenhaus an sich.
manchmal (wie auch an schulen) gibt es ja richtige rauchfreie zonen (auch an der frischluft) ...
Auf dem Gelände gilt kein Rauchverbot. Es stellt sich aber die Frage, wie weit das Raucherschutzgesetz greift.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich schätze es so ein:
Das Rauchen in Privaträumen im Schwesternwohnheim (vermietete Zimmer) sind Sache der jeweiligen Bewohner.
Ein Bereitschaftsraum dagegen ist Teil der Arbeitsstätte und wird von allen Mitarbeitern frequentiert - ist also Nichtraucherzone.
Auf dem Gelände gilt kein Rauchverbot. Es stellt sich aber die Frage, wie weit das Raucherschutzgesetz greift.
Das habe ich doch geschrieben:
In Privaträumen ist es u. U. Sache des Bewohners , in Arbeitsräumen sicher nicht.
Frag den AG, alles andere ist Spekulation.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
13 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten