Nicht teamfaehige Kollegin

2. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)
Nicht teamfaehige Kollegin

Hallo + Guten Tag,

in einem kleinen Servicebuero arbeiten insgesamt 5 Kolleginnen.

Es gibt eine Kernarbeitszeit. Die Oeffnungszeit des Servicebueros ist aber laenger als die Kernarbeitszeit. Untereinander haben sich die Kolleginnen dahingehend abgesprochen, dass man wechselseitig laenger arbeitet, also immer eine Kollegin eine Woche lang abends eine Stunde laenger und vier Stunden am Samstag.

Diese Regelung haben die 5 Kolleginnen selbst erarbeitet und der Geschaeftsleitung vorgeschlagen, die sich damit einverstanden erklaerte, da diese Regelung *Hand und Fuss* hat. Die entstehenden Ueberstunden (ca. 9 Std je Monat und Kollegin)werden entsprechend verguetet.

Nun schert eine der Kolleginnen aus dieser Regelung aus und haelt sich nicht mehr daran, sondern haelt sich stur an ihre Kernarbeitszeit, obwohl sie die Regelung mit getroffen hat.

Die uebrigen Kolleginnen wollen nun den Sachverhalt der Geschaeftsleitung melden und diese bitten, die unliebsame Kollegin entweder zu versetzen oder zu entlassen, da durch ihr Verhalten der Arbeitsfriede des kleinen Teams doch erheblich gestoert wird.

Kann man eine Kollegin auf Grund eines solchen Fehlverhaltens ohne weiteres kuendigen? Oder versetzen, obwohl der Arbeitsvertrag dies nicht vorsieht. Problematisch ist auch, dass die Kollegin 50 % behindert ist.

Was ist zu tun um den Arbeitsfrieden und das gute Klima wieder herzustellen?


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@bernardoselva

wurde mal nachgefragt, warum die behinderte frau das nicht mehr macht?

um entlassung zu bitten wäre meiner ansicht nach äußerst unsozial.ggf würde ich an stelle der unliebsamen durchaus mobbing in betracht ziehen

sunbee

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#2
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

ich schließe mich an redet erst mal mit der kollegin mal sehen was sie antwortet

aber schon mal vorweg gesagt egal was sie antwortet man hat sich daran zu halten oder rechtzeitig bescheid zu geben wenn mal was ist

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn sich die Kollegin nicht an die mit ihr gemeinsam getroffene Vereinbarung hält und nicht mit sich reden lässt, dann wäre es schon sinnvoll, mit der Geschäftsleitung zu reden. Aber da würde es doch völlig genügen, wenn diese die Kollegin anweist, sich an die vereinbarten Arbeitszeiten zu halten.

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Aber da würde es doch völlig genügen, wenn diese die Kollegin anweist, sich an die vereinbarten Arbeitszeiten zu halten.


Die sind ja unter den Kolleginnen vereinbart bzw. abgesprochen worden. Ich frage mich eher, ob wirklich alle Kolleginnen mit der Absprache untereinander einverstanden waren.

Warum schert die Kollegin denn plötzlich aus? Hat sie vielleicht Probleme mit der Arbeitszeit? Gabs Probleme unter den Kolleginnen, sodass sie vielleicht sagt 'Dann mach ich eben nur noch Dienst nach Vorschrift.'?

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#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. wenn die kollegin schwerbehindert ist, muss sie keine überstunden leisten. es kann also gut sein, dass sie durchaus im recht ist.

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#6
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Änderungskündigung auf die Arbeitszeit laut mündlicher Vereinbarung.

Haha die Kollegin ist doch SB. Da muß das InA vorher zustimmen.

Außerdem hat blaubär schon richtig angemerkt, daß die Kollegin als SB keine Überstunden machen muß.

Kündigungsschutz besteht zwar nicht, aber sonderK nach sgb IX.

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#8
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)


Ich denke, Blaubär49 hat in die richtige Richtung eingelenkt:
Womöglich hat die Kollegin schon längst mit der Geschäftsleitung gesprochen.



m) Freistellung von Mehrarbeit. 54


Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen sind auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freizustellen (§ 124 SGB IX , bisher § 46 SchwbG). Dabei ist unter Mehrarbeit die Arbeit zu verstehen, die über die normale gesetzliche Arbeitszeit von 8 Stunden werktäglich hinausgeht, also nicht Überarbeit (Überstunden, Überschichten), die die für das jeweilige Beschäftigungsverhältnis aufgrund Tarifvertrags, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrags festgelegte Arbeitszeit überschreitet.16

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@venotis
``Aber da würde es doch völlig genügen, wenn diese die Kollegin anweist, sich an die vereinbarten Arbeitszeiten zu halten.
---------------------------------------------
Die sind ja unter den Kolleginnen vereinbart bzw. abgesprochen worden. Ich frage mich eher, ob wirklich alle Kolleginnen mit der Absprache untereinander einverstanden waren.``

Ob etwas unter Kollegen abgesprochen wird, spielt ja bekanntermaßen arbeitsrechtlich erst mal keine Rolle. Wenn sich ein Arbeitnehmer klar gegen die Anweisungen der GF wendet, ist das doch was anderes.

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#10
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Wenn denn die Zusatzvereinbarung als solche wirksam ist (wahrscheinlich schon).


Welche Zusatzvereinbarung denn? Die Absprache unter den Kolleginnen ? Relevant ist doch erst mal, was mit dem AG vertraglich vereinbart ist.

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#11
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#12
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Mich würde mal Dein BL interessieren. Ich kenne in Hessen mehrere Fälle, da sollten Akademiker gekündigt werden, kostete mehrere Hundert Tausend Euro für das Unternehmen (Teilweise Freistellung über Jahre) und die MA sind am Ende doch wieder da.

Im vorliegenden fall müßte das InA die Zustimmung ablehnen, da das Anliegen der MB berechtigt ist. Ein SB muß keine Überstunden machen.

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#13
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
brainpower
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 41x hilfreich)

____________________________________________
Die SB macht doch wohl keine Überstunden. Deshalb hab ich ja so genau nachgefragt. Mit Kernzeit u.s.w.
____________________________________________

das liest sich im Eingangspost aber anders:
____________________________________________
Die entstehenden Ueberstunden (ca. 9 Std je Monat und Kollegin)werden entsprechend verguetet.
____________________________________________

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#15
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank fuer die umfangreichen Antworten.

Um es klar zu stellen, es gibt im Team kein Mobbing.

In der Branche, um die es sich handelt, sind Arbeitszeiten bis 18 Uhr normal, und am Samstag von 9 - 13 Uhr.

Da das Servicebuero aber gut 90 % der eingehenden Kundenanfragen online bearbeitet, war grundsaetzlich eine Arbeitszeit bis 17 Uhr vereinbart (auch im Arbeitsvertrag).

Im Laufe der letzten Monate stellt sich aber heraus, dass viele Kunden erst nach 17 Uhr anrufen, also bis 18 Uhr. Wuerden die Kunden sich online melden, waere das ja kein Problem, wenn die Anfrage oder das Anliegen am naechsten Morgen ebenfalls online beantwortet wird. Aber wie gesagt, viele melden sich zwischen 17 und 18 Uhr telefonisch und auch am Samstag.

Diese Kunden moechte das Unternehmen natuerlich nicht veraergern oder verlieren. Also musste eine Loesung gefunden werden. Da die GL es so haelt, dass man nicht unbedingt von oben diktiert, sondern die Mitarbeiter in Entscheidungen mit einbezieht, wurde auf einer Besprechung zwischen der GL und allen Kolleginnen der Abteilung das Thema behandelt. Die GL sagte den Kolleginnen der Serviceabteilung, wenn diese eine vernuenftige Loesung finden, das Problem zu beheben, wuerde die GL mitziehen und das akzeptieren.

So wurde durch a l l e Kolleginnen der Abteilung die Loesung, wie im Eingangsposting bemerkt, vorgeschlagen und durch die GL wurde das so akzeptiert, da die Loesung vernuenftig erschien.

Von einer der Kolleginnen wurde eine schriftliche Notiz erstellt mit den entsprechenden monatlichen Einsatzplaenen und am schwarzen Brett ausgehangen.

Nun haelt sich besagte Kollegin einfach nicht mehr daran und hat sich gegenueber der GL auch nicht geaeussert, warum und weswegen. Die Kolleginnen wurden ebenfalls nicht von ihr informiert, sie geht einfach und reagiert nicht, wenn sie auf die getroffene Vereinbarung hin durch die Kolleginnen angesprochen wird. Sie kommt einfach und geht, so wie die Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag notiert sind.

Natuerlich sind die uebrigen Kolleginnen nun stinksauer. Man wollte eigentlich seitens der GL vermeiden Aenderungskuendigungen vorzunehmen, aber es wird wohl nichts anderes moeglich sein.

Der GL liegt viel daran, funktionierende Abteilungen zu haben ohne staendig etwas zu diktieren. Die Mitarbeiter sind im Tagesgeschaeft mit verantwortlich und treffen auch viele gute und sinnvolle Entscheidungen, die dann uebernommen werden. Das Arbeitsklima ist (war) topp.

Aber wenn jemand dagegen arbeitet, wird der Arbeitsfrieden ziemlich erheblich gestoert. Keine der anderen vier Kolleginnen moechte mehr mit dieser einen Kollegin zusammen arbeiten. Das belastet und hat nichts mit Mobbing zu tun.

Darum ueberlegt die GL, ob sie dieser Mitarbeiterin kuendigen soll, trotz Schwerbehinderung. Wenn sie sich darauf beruft, dass sie als SB keine Ueberstunden machen darf und auch nicht will, dann muesste sie morgens eben spaeter anfangen zu arbeiten, das wuerde aber in jedem Fall eine Aenderungskuendigung notwendig machen.

Damit ist jedoch das Problem, dass das Arbeitsklima nun erheblich belastet ist, nicht geloest.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

-- Editiert von bernardoselva am 03.05.2008 13:56:55

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#16
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

@chavah:
mich würde immer noch dein bundesland interessieren, wo das Integrationsamt so schön mitzieht.
Ich weiß auch von Entscheidungen in hessen wo das InA gesagt hat nein und das natürlich auch vor dem VG/OVG gehalten hat, weil das Ermessen nicht überprüfbar ist (siehe Art 20 GG, 114 VwGO).

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#18
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#19
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Danke für die Info.
Der LWV soll übrigends aufgelöst bzw. umgestaltet werden.

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#20
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Würde mich mal näher interessieren. Waren das verhaltensbedingte Kündigungen ?

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#22
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

nochmals vielen Dank fuer die lebhafte Korrespondenz. Das alles scheint sich ja ganz schoen kompliziert zu gestalten.

Natuerlich kann man die GL irgendwo kritisieren, die aber wollte so wenig wie moeglich in das Tagesgeschaeft des Servicebueros eingreifen, lief ja auch hervorragend, bis eben die Probleme mit den Zeiten auftraten.

Bei dem Servicebuero handelt es sich um eine selbstaendige Niederlassung (deutsche GmbH) eines spanischen Dienstleistungsunternehmens (spanische S.L.). Der Sitz des deutschen Bueros ist in Bayern. Die Geschaeftsleitung sitzt in Spanien.

Aus diesem Grund sind die hier genannten Begriffe wie InA, Gleichstellungsstelle und LWV irgendwo boehmische Doerfer. Wieso muessen diese Stellen bei betriebsinternen Angelegenheiten zustimmen. Und was ist denn ueberhaupt *InA*??

Hier haben doch die fuenf Mitarbeiterinnen des deutschen Servicebueros von sich heraus, ohne Druck seitens der GL, beschlossen, eine Loesung fuer ein Problem zu suchen und zu finden, alle haben das, ich nenne es Protokoll, unterschrieben. Ist das dann keine gueltige und rechtsverbindliche Betriebsvereinbarung? Die GL hat sich doch mit dem Loesungsvorschlag einverstanden erklaert, das muesste doch fuer alle Seiten verbindlich sein, oder nicht?

Kann man die Kollegin, die sich offensichtlich als nicht teamfaehig erweist, nicht abmahnen und im Wiederholungsfall kuendigen, denn hier geht es nicht um ein Einzelschicksal sondern um das Arbeitsklima, das die GL unbedingt erhalten will im Sinne der uebrigen Kolleginnen.

Gerade heute ist es wieder passiert, besagte Kollegin erschien nicht zum vorgesehenen Arbeitsantritt, sondern mailte ca. 45 Minuten spaeter, sie waere zum Arzt gegangen (mail = wie denn, vom Arzt aus??). Alle Kolleginnen stinkesauer, alle Dienstplaene mussten umgestaltet werden.

Muss wirklich zuvor eine Aenderungskuendigung geschrieben werden um eine solche Vereinbarung zu manifestieren?

Bloede ist, dass man fuer solch einen Kram seine Arbeitszeit verschwenden muss, bloss weil eine Person gegensteuert.


Viele Gruesse
bernardoselva

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"Touristiker"

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#24
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

leider muss ich das Thema nochmals behandeln. Vielleicht kann jemand weiterhelfen.

Zuvor hatte ich ja mitgeteilt, dass besagte Kollegin am 5.5. zum Arzt ging und dies mailte, vom Arzt aus. Das war insofern nicht richtig, sie hat nicht gemailt, sondern gesimst.

Spaeter rief sie dann an und teilte mit, dass sie krankgeschrieben sei. Es ist doch richtig, dass innerhalb von drei Tagen, also spaetestens heute 7.5. bis Dienstschluss der Krankenschein beim Arbeitgeber, hier also im Servicebuero, vorliegen muss.

Was ist, wenn der Krankenschein nicht vorliegt? Kann man kuendigen? Welche Fristen oder Bestimmungen sind einzuhalten?

Viele Gruesse
bernardoselva



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"Touristiker"

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#26
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

Es kommt vermutlich auch darauf an, auf welche Weise die Krankmeldung abgeschickt wird.

Ich kann mich an einen Fall erinnern, wo ein Kollege seine Krankmeldung rechtzeitig per Post abschickte, diese aber erst nach 10 ( in Worten zehn) Tagen ankam.
Dies hatten Nachforschungen bei der Post ergeben......

Ob ein Arbeitnehmer verpflichtet ist, im Krankenstand seine Krankmeldung per Auto, mit dem Fahrrad oder per Fuß beim Arbeitgeber abzugeben, möchte ich bezweifeln.

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#27
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@bernardoselva

meine vermutung, die ich in m. ersten antwort dargestellt hatte, bestätigt sich mehr und mehr.
die kollegin soll unbedingt raus und dafürscheinen die 'lieben' kollegen alles aufzufahren, was ihnen einfällt.
selbst wenn die au nicht rectzeitig vorliegt, so hat die behinderte frau sofort mitgeteilt, dass sie au ist und kann ggf den nachweis führen über die absendung.
haben die mobbenden kolleginnen mibekommen, dass in einigen regionen die post gestreikt hatte?

eine zu spät eingegangene au rechrfertigt allenfalls eine abmahnung. gegen diese kann sich dir frau aber schlüssig wehren.
dannmüßte sie nur noch diesen thread entdecken und ein anwalt würde tatsächlich (zumindest) den beginn von mobbing nachweisen.

auch wenn es bereits geschrieben wurde: es ist wurscht, was die kollegen untereinander aus und abmachen. daran muß sich niemand rechtlich halten.
es gibt kollegen, die sind der meinung, dass man wöchentliche wochenendsektsaufereien für verbindlich halten: freitags immer abwechselnd n fläschechen anschleppen. auch das wäre eine rechtl. nicht verbindliche vereinbarung.


sunbee

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#29
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#30
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@chavah

wenn ich davon ausgehe, dass der threadsteller ein kollege oder ein bekannter etc der kollegen ist, dann weiß er doch gar nicht, ob die unliebsame kollegin nicht schon längst die au an den ag gesendet hat und ob sie dem ag mitgeteilt hat, dass sie zum arzt geht.
alles wieder nur spekulativ.
ich finde übrigens, dass man dem ag UND den kollegen bewscheid sagt. dem einen, weil es arb.rechtliche pflicht ist, den anderen, weil es sich so gehört.

sunbee

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