Neuer Job während der Kündigungsfrist in der elternzeit

31. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb487305-29
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuer Job während der Kündigungsfrist in der elternzeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin bis 4.5.18 in Elternzeit und habe eine neue Stelle die am 3.4. beginnt. Die alte Stelle habe ich zum 31.5 gekündigt da ich da den neuen Job noch nicht hatte. Kann es Probleme geben? Beim alten AG würde ich ja eh nicht arbeiten wegen der Elternzeit und Leistungen beziehe ich auch keine von ihm. Die elterngeldstelle wurde informiert, die Zahlungen sind eingestellt

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1345 Beiträge, 508x hilfreich)

Du hast zum 31.05. beim alten AG gekündigt? Deine Elternzeit endet am 4.05. Also müsstest du vom 5.05. bis 31.05. bei dem alten AG arbeiten.
Das kannst du aber nicht, da du ja bereits ab dem 03.04. einen neuen AG hast und dort die Arbeit aufnimmst.

Naja 2 Probleme dürften auf dich zukommen. Dein neuer AG wird dich vom 03.04. bis 31.05. über die Steuerklasse 6 abrechnen müssen, da du ja keine Abmeldung durch den alten AG zu diesem Zeitpunkt vorliegt (kann ja auch noch nicht, da du dort noch beschäftigt bist)

Das andere ist, wie du die Zeit vom 05.05 bis 31.05. gestalten willst. Hast du noch genug Urlaubsanspruch, um diesen bei deinem alten AG nehmen zu können oder evtl. ist dein neuer AG so nett und gibt dir für diese Zeit schon Urlaub, damit du beim alte nAG noch arbeiten kannst.

Du solltest schnellstens das Gespräch mit deinem alten AG suchen und um einen Aufhabungsvertrag zum 02.04. bitten, um das Chaos zu vermeiden (evtl. ist auch der neue AG nicht so ganz begeistert, wenn er mitbekommt ,dass du ein doppeltest Arbeitsverhältnis hast)

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#2
 Von 
fb487305-29
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Du hast zum 31.05. beim alten AG gekündigt? Deine Elternzeit endet am 4.05. Also müsstest du vom 5.05. bis 31.05. bei dem alten AG arbeiten.
Das kannst du aber nicht, da du ja bereits ab dem 03.04. einen neuen AG hast und dort die Arbeit aufnimmst.



Naja 2 Probleme dürften auf dich zukommen. Dein neuer AG wird dich vom 03.04. bis 31.05. über die Steuerklasse 6 abrechnen müssen, da du ja keine Abmeldung durch den alten AG zu diesem Zeitpunkt vorliegt (kann ja auch noch nicht, da du dort noch beschäftigt bist)

Das andere ist, wie du die Zeit vom 05.05 bis 31.05. gestalten willst. Hast du noch genug Urlaubsanspruch, um diesen bei deinem alten AG nehmen zu können oder evtl. ist dein neuer AG so nett und gibt dir für diese Zeit schon Urlaub, damit du beim alte nAG noch arbeiten kannst.

Du solltest schnellstens das Gespräch mit deinem alten AG suchen und um einen Aufhabungsvertrag zum 02.04. bitten, um das Chaos zu vermeiden (evtl. ist auch der neue AG nicht so ganz begeistert, wenn er mitbekommt ,dass du ein doppeltest Arbeitsverhältnis hast)[/

Aber ich würde ja beim alten AG sowieso nicht arbeiten weil ich ja eigentlich in Elternzeit wäre. Ich musste nur 3 Monate vorher kündigen, weil es das elternzeitgesetz so vorsieht. Ist das nicht nur gedacht, damit der alte AG sein Personal planen kann?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1345 Beiträge, 508x hilfreich)

Zitat (von fb487305-29):
Aber ich würde ja beim alten AG X sowieso nicht arbeiten weil ich ja eigentlich in Elternzeit wäre. Ich musste nur 3 Monate vorher kündigen, weil es das elternzeitgesetz so vorsieht. Ist das nicht nur gedacht, damit der alte AG sein Personal planen kann?


Du hast da aber einen Denkfehler.
Deine Kündigung ist zum 31.MAI. Für deinen AG bedeutet das, das du ab 1. JUNI nicht mehr in seinem Unternehmen tätig bist.
Deshalb wird er dich als AN in seinem Betrieb beim Finanzamt, der Krankenkasse u.s.w. zum 31.MAI abmelden. Bis dahin bist du für alle Stellen und auch ihn bei ihm beschäftigt (egal, ob du arbeitest, in Elternzeit, im Urlaub oder krank bist).
Ebenso ist für deinen AG X davon auszugehen, dass du nach Ende der Elternzeit am 5. Mai wieder zur Abreit kommst, wenn auch nur bis zum 31. Mai.
Da du aber noch bei AG X beschäftigt bist, musst du ihn auch um Erlaubnis bitten bereits am 3.APRIL eine Nebenbeschäftigung bei AG Y aufzunehmen.
Dabei wird er sicher auch deine Vorstellung abfragen, wie du die Pflicht deine Arbeitsleistung bei ihm ab Ende der Elternzei zu erbringen erfüllen wirst.

Ab dem 3.APRIL nimmst du eine Arbeit bei einem anderen AG Y auf. Dieser wird dich dann für ihn korrekt beim Finanzamt, der KK u.s.w. zum 3.4. als AN anmelden. Dem FA wird er Steuerklasse 1,2,4 oder 5 mitteilen (je nacjdem was du ihm sagst). Das FA wird ihm spätestens im Folgemonat dazu auffordern mit dir die Steuerklasse abzuklären, da diese nicht mit der für das Finanzamt ersichtliche übereinstimmt. Dort hast du nämlich noch immer einen Hauptjob mit Steuerklasse ?. Dem AG Y wird automatisch als Korrektur die Steuerklasse 6 rückgemeldet und er muss auch nach dieser die Abgaben für dich abführen. Waru mdas so ist, wird AG Y von dir sicher wissen wollen (in dem Moment interessiert nicht, dass du bei AG X evtl. kein Einkommen hast)

Bis zum 4.APRIL bist du ja beitragsfrei gestellt, da Elterntzeit. Ab dem 5. April muss dein alter AG X die Sozialabgaben, Krankenversicherung u.s.w. wieder an die zuständigen Stellen abführen, egal ob du zur Arbeit erscheinst oder nicht.

Einfach sagen, "ich will da doch eh nicht mehr arbeiten" geht halt nicht. Du hast als AN eben Rechte und Pflichten, ebenso wie der AG.

Was hindert daran dem alten AG X die Situation zu erklären und entweder (so weit vorhanden) Urlaub zu nehmen, einen Aufhebungsvertrag zum 3.APRIL zu schliessen oder eben in den sauren Apfel zu beissen und für den Monat dort zu arbeiten? Oder ihn bitten dich bis dahin ohne Lohn freizustellen.

Und man sollte auch den neuen AG Y über die etwas ungünstige Situation in Kenntnis setzen. Es soll durchaus AG geben, die auf die Aufforderung des FA, die Diskrepanz der Steuerklassen zu klären in der Probezeit etwas verschnupft reagieren und es nicht mögen, wenn ihnen ein noch bestehendes Arbeitsverhältnis (so kurz es sein mag) verschwiegen wird. Und i nder Probezeit brauchts keinen Grund zur Kündigung ;-)

Und nein, sich für den alten AG eine AU zu holen kann auch mal schnell nach hinten losgehen

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb487305-29
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Zitat (von fb487305-29):
Aber ich würde ja beim alten AG X sowieso nicht arbeiten weil ich ja eigentlich in Elternzeit wäre. Ich musste nur 3 Monate vorher kündigen, weil es das elternzeitgesetz so vorsieht. Ist das nicht nur gedacht, damit der alte AG sein Personal planen kann?


Du hast da aber einen Denkfehler.
Deine Kündigung ist zum 31.MAI. Für deinen AG bedeutet das, das du ab 1. JUNI nicht mehr in seinem Unternehmen tätig bist.
Deshalb wird er dich als AN in seinem Betrieb beim Finanzamt, der Krankenkasse u.s.w. zum 31.MAI abmelden. Bis dahin bist du für alle Stellen und auch ihn bei ihm beschäftigt (egal, ob du arbeitest, in Elternzeit, im Urlaub oder krank bist).
Ebenso ist für deinen AG X davon auszugehen, dass du nach Ende der Elternzeit am 5. Mai wieder zur Abreit kommst, wenn auch nur bis zum 31. Mai.
Da du aber noch bei AG X beschäftigt bist, musst du ihn auch um Erlaubnis bitten bereits am 3.APRIL eine Nebenbeschäftigung bei AG Y aufzunehmen.
Dabei wird er sicher auch deine Vorstellung abfragen, wie du die Pflicht deine Arbeitsleistung bei ihm ab Ende der Elternzei zu erbringen erfüllen wirst.

Ab dem 3.APRIL nimmst du eine Arbeit bei einem anderen AG Y auf. Dieser wird dich dann für ihn korrekt beim Finanzamt, der KK u.s.w. zum 3.4. als AN anmelden. Dem FA wird er Steuerklasse 1,2,4 oder 5 mitteilen (je nacjdem was du ihm sagst). Das FA wird ihm spätestens im Folgemonat dazu auffordern mit dir die Steuerklasse abzuklären, da diese nicht mit der für das Finanzamt ersichtliche übereinstimmt. Dort hast du nämlich noch immer einen Hauptjob mit Steuerklasse ?. Dem AG Y wird automatisch als Korrektur die Steuerklasse 6 rückgemeldet und er muss auch nach dieser die Abgaben für dich abführen. Waru mdas so ist, wird AG Y von dir sicher wissen wollen (in dem Moment interessiert nicht, dass du bei AG X evtl. kein Einkommen hast)

Bis zum 4.APRIL bist du ja beitragsfrei gestellt, da Elterntzeit. Ab dem 5. April muss dein alter AG X die Sozialabgaben, Krankenversicherung u.s.w. wieder an die zuständigen Stellen abführen, egal ob du zur Arbeit erscheinst oder nicht.

Einfach sagen, "ich will da doch eh nicht mehr arbeiten" geht halt nicht. Du hast als AN eben Rechte und Pflichten, ebenso wie der AG.

Was hindert daran dem alten AG X die Situation zu erklären und entweder (so weit vorhanden) Urlaub zu nehmen, einen Aufhebungsvertrag zum 3.APRIL zu schliessen oder eben in den sauren Apfel zu beissen und für den Monat dort zu arbeiten? Oder ihn bitten dich bis dahin ohne Lohn freizustellen.

Und man sollte auch den neuen AG Y über die etwas ungünstige Situation in Kenntnis setzen. Es soll durchaus AG geben, die auf die Aufforderung des FA, die Diskrepanz der Steuerklassen zu klären in der Probezeit etwas verschnupft reagieren und es nicht mögen, wenn ihnen ein noch bestehendes Arbeitsverhältnis (so kurz es sein mag) verschwiegen wird. Und i nder Probezeit brauchts keinen Grund zur Kündigung ;-)

Und nein, sich für den alten AG eine AU zu holen kann auch mal schnell nach hinten losgehen


Ich sehe gerade ich habe ganz oben einen Fehler geschrieben. Die Elternzeit hätte am 4.6. geendet.
In der Elternzeit übernimmt die Krankenkasse doch den Beitrag.
Aber ich werde einfach meinen alten AG bitten noch einen aufhebungsvertrag zu machen.

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