Neuer Job und Krank

10. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
PeLo
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuer Job und Krank

Hallo zusammen,

ich war im Mai einen Monat lang arbeitslos und fand dann einen Job zum 1.6. (gel. Zahnarzthelferin) Am 18.5 verdrehte ich mir den Rücken worauf hin ich einige Arztgänge erledigen mußte und die Diagnose am 31.5 lautete "Bandscheibenvorfall HWS" nun ich sollte auf keinen Fall meinen Job als Zma ausüben, da jeder weiß das die Helferin den Kopf immer schön drehen muss, dann amb. Maßnahmen und dann Reha. Nach überlegen und einigen Meinungen bin ich am 1.6 zu meinem neuen AG gegangen der aber im Urlaub war und die andere Helferin ihn über Handy erreichen konnte. Ich teilte mein Anliegen mit das ich wohl für einige Zeit ausfallen würde und wir uns etwas überlegen sollten. Gab die AU ab und hörte erst am 6.6. wieder was vom AG: er wolle doch am liebsten den Vertrag annulieren. Worauf ich mich natürlich nicht einlies. Dann meinte er doch, er würde mir eine Kündigung schreiben und die auf den 1.6 datieren und ich sollte doch bitte so nett sein und ihm das unterschreiben!!! Er wäre aber erst am 7.6 wieder in der Praxis. Ich rief das Arbeitsamt an weil ich etwas verunsichert bin, ich will auch keinen Ärger machen aber auch nicht einfach Geld verlieren, da ich alleinerziehend bin. Aber das Arbeitsamt wollte mir keine Auskunft darüber geben. Dann rief ich noch die Kammer an und die sagte mir das er mir fristgerecht kündigen muss, mit Frist von 14 Tagen zum 15. oder 1. eines Monats. Da ich mich am Donnerstag nicht zuhause befand und der AG wohl einige Male angerufen haben muss, bin ich nun etwas beunruhigt und mag auch kaum noch mit ihm telefonieren, da ich einerseits ihm keinen Ärger machen möchte aber andererseits es nicht mein Problem ist wenn er es ned zeitgemäß schafft mich so schnell wie möglich zu kündigen. Da ich mich dann auch wieder beim Arbeitsamt melden muss bei Kündigung innerhalb von 3 Tagen.
Kann mir jemand helfen oder Auskünfte erteilen ? Hab ich etwas falsch gemacht ?

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21 Antworten
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#1
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

Kündigungen darf man natürlich nicht zurückdatieren, und natürlich kann man den Vertrag jetzt auch nichtmehr so einfach annulieren.

Eine Kündigung in der Probezeit ist natürlich auch bei Krankheit problemlos möglich, da muss aber die vereinbarte (oder die gesetzliche) Kündigungsfrist eingehalten werden.

Solnage keine Kündigung zugegangen ist, ist auch noch nicht gekündigt.
Mündliche Kündigungen sind unwirksam, nur schriftliche sind möglich.

-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

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#2
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Wobei das Rumgehampel mit der Rueckdatierung natuerlich auch voelliger Bloedsinn ist. Wahrscheinlich weiss der Arbeitgeber nicht, dass er waehrend des ersten Beschaeftigungsmonats sowieso keine Lohnfortzahlung leisten muss.

Bei der oben beschriebenen Kuendigungsfrist (14 Tage zum 15. oder zum Monatsletzten) hat er also noch ein paar Tage Zeit, um voellig korrekt zum 30.6. zu kuendigen, ohne dass er auch nur einen Cent an Lohnfortzahlung zu leisten haette.

Oder besteht eine arbeits- oder tarifvertragliche geregelte Verpflichtung zur Lohnfortzahlung auch schon waehrend des ersten Monats? Das waere dann natuerlich etwas anderes, duerfte aber hoechstwahrscheinlich nicht der Fall sein.

Gruss
CAM

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Wie ist denn die Kündigungsfrist lt. Vertrag?

Die Kündigungsfrist beginnt erst zu laufen, wenn du die schriftliche Kündigung erhältst.

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#4
 Von 
PeLo
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

ah ich les grad es sind einfach nur 14 Tage ned zum 1. oder 15., aber wir hatten noch ned abgeklärt Bankdaten, Lst Karte und Krankenkasse, das schick ich ihm dann wohl zu und er ist am Zug .......

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hast du denn nun schon was schriftliches von ihm bekommen bezüglich Kündigung?

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#6
 Von 
PeLo
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein seitdem er versucht hat mich am Donnerstag den 8.6 zu erreichen kam nix wieder und ich hab so ein ungutes Gefühl das es noch ganz dicke kommt. Aber wenn ich mich nicht falsch verhalten habe ..... sollte es ja nicht so einen Stress bedeuten

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#7
 Von 
PeLo
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt ist genau das eingetroffen, war gerade am Briefkasten. Dort liegt nen ganz normaler Brief ohne Einschreiben, Poststempel vom 6.6 und der Brief selbst geschrieben am "1.6." und er spricht darin die Kündigung fristgerecht zum 15.6 aus. Was mach ich nun ?

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#8
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Den Umschlag aufheben, da ist nämlich der Poststempel drauf (könnte noch wichtig sein).

Ist halt jetzt die Frage, ob sich da nochwas lohnt zu machen, denn selbst wenn die Kündigung ab heute läuft, ist sie trotzdem noch in nem Zeitraum beendet, wo er (noch) keine Entgeltfortzahlung leisten muss. Also geht im Grunde das Arbeitsverhältnis bis 24.06. (wenn ich mich nicht verrechnet habe).

Ist schon was abzusehen, wie lange du noch krankgeschrieben sein wirst?

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#9
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Kuendigung ist also heute zugegangen. Heute ist der 10. Juni. Kuendigungsfrist ist 14 Tage zu einem beliebigen Tag und beginnt einen Tag nach Kuendigungszugang zu laufen. Kalendertag oder Werktag? Egal. Jedenfalls wird sie umzudeuten sein auf den 24. oder 25. Juni, je nachdem, wie das mit den Kalender- bzw. Werktagen ist (da bin ich mir nicht sicher). Spielt fuer dich aber ueberhaupt keine Rolle, da die Kuendigung auf jedem Fall zu einem Tag innerhalb des ersten Beschaeftigungsmonats erfolgt ist und du somit ohnehin keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung hast. Da lohnt kein Streit.

@Venotis

quote:

Ist schon was abzusehen, wie lange du noch krankgeschrieben sein wirst?

Ach, du meinst, sie koennte vorher noch schnell wieder gesund werden, noch ein paar Tage arbeiten (oder zumindest ihre Arbeitsleistung anbieten) und fuer die paar tage noch ein paar euro kassieren? Schlau!

Gruss
CAM

-- Editiert von CAM am 10.06.2006 17:03:51

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#10
 Von 
PeLo
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich will auch nicht streiten, ich will nur nicht ohne Geld da stehen das ist alles. Ich bin noch krank min. bis zum 30.6 die AU liegt ihm vor und der Antrag für die Reha ist auch schon auf dem Weg zur KK.
Also schreib ich dem guten Doc nun einen Brief das die Kündigung mit 14 Tage Frist erst zum 24.06 wirksam ist? Oder soll ich mich auch an das Arbeitsgericht wenden? Dann laufe ich zum Arbeitsamt mit der Kündigung ?

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#11
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

PeLo, du kriegst kein Geld, wenn du im ersten Monat krank geschrieben wurdest, keinen einzigen Tag gearbeitet hast und noch zu einem Tag innerhalb dieses ersten Monats gekuendigt wurdest.

Gruss
CAM

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#12
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Zum Arbeitsgericht lohnt meines Erachtens nicht. Ob du nun am 15. oder am 25. gekündigt bist, macht da jetzt finanziell keinen Unterschied. Du müsstest Krankengeld von der Krankenkasse bekommen.
Du kannst dich auch bei der AA melden, aber wenn du weiter krankgeschrieben bist, gibts von denen vorerst auch keine Leistung. Aber zumindest sollten die wissen wie bei dir der Stand ist.

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#13
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
PeLo, du kriegst kein Geld, wenn du im ersten Monat krank geschrieben wurdest


Vom Arbeitgeber nicht, aber Krankengeld von der Krankenkasse.

<sub>(Und es ist - nebebei bemerkt - nicht 1 Monat, sondern es sind 'nur' 4 Wochen in denen der AG nicht zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist)</sub>

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#14
 Von 
PeLo
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

@ cam
und wie bestreite ich meinen Lebensunterhalt? ich war der auffassung das der neue AG leider derjenige ist der bezahlen muss bis ich gekündigt bin, dafür hab ich doch auch einen vertrag?

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#15
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Zum 3. mal: <font color=red>Du bekommst Krankengeld von der Krankenkasse! </font>
--------------------
'(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.'

http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__3.html

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#16
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:
Vom Arbeitgeber nicht, aber Krankengeld von der Krankenkasse.


Sorry, nicht bedacht. Schwerer Fehler, kreuzigt mich!

Und das mit den 4 Wochen stimmt natuerlich auch. Wenn's um Kuendigungsfristen geht, denke ich da auch immer dran. Hier leider nicht. Bringt in diesem Fall aber auch nichts.

Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
PeLo
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

ok auch wenn ihr mich gleich umbringt, noch eine Frage:
bin ich denn krankenversichert wenn ich noch nicht beim AA war ? und der AG nix zahlen muss?

sorry aber ich kenn mich da überhaupt nicht aus und bin total verunsichert :(

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#18
 Von 
blue roses
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

Den Weg zum Arbeitsgericht kannst Du Dir übrigens auch sparen: in den ersten 6 Monaten greift nämlich noch nicht das Kundigungsschutzgesetz...

-----------------
"Wer Tippfehler findet darf sie behalten!"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@PeLo
Da fragst du am besten deine Krankenkasse direkt oder mal im Forum Sozialrecht, weil das dann nichts mehr mit Arbeitsrecht zu tun hat.
Aber vielleicht weiß ja hier auch noch jemand was.

<sub>(jetzt während der WM hat vermutlich kaum jemand Lust, sich groß im Forum rumzutreiben)</sub>

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#20
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Jetzt schalte ich mich doch noch einmal ein, weil ich inzwischen wieder etwas unsicher geworden bin. Wieso eigentlich Krankengeld? Das gibt's doch erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfaehigkeit.

Mir fehlt da irgendwie die Grundlage. Aber vielleicht sehe ich ja auch nur den Wald vor lauter Baeumen nicht.

Gruss
CAM

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#21
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@CAM die Grundlage für das Krankegeld findest du hier http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__44.html

Da steht nichts davon, dass es erst ab dem 43. Tag gezahlt wird. Der 3. Abschnitt des § besagt lediglich, das Entgeltfortzahlung auf einer anderen gesetzlichen Basis gezahlt wird. (dass nicht vielleicht jemand auf die Idee kommt, dass die KK was mit der Entgeltfortzahlung zu tun hätte ;)

... und hier nochmal - sozusagen zur Bestätigung.

<font color=blue>'(1) Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. '</font>

http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__48.html

Reicht das als Argumentation?

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