Hallo,
ich habe einen neuen (außertariflichen) Vertrag angeboten bekommen. Sind damit sämtliche Vereinbarungen des ursprünglichen Vertrages (es sei denn diese sind explizit im neuem Vertrag erwähnt) obsolet?
ZB stand in meinem alten Vertrag, dass ich die Umzugskosten anteilig zurückerstatten muss bei "vorzeitiger" Kündigung. Im neuen steht dieser Passus nicht mehr drin. Tritt diese Vertragsbedg. mir dem neuen Vertrag damit außer Kraft?
Vielen Dank für eure Infos.
Neuer Arbeitsvertrag - sämtliche Vereinbarungen des ursprünglichen Vertrages obsolet?
26. Juli 2006
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Frage vom 26. Juli 2006 | 23:03
Von
Status: Beginner (74 Beiträge, 8x hilfreich)
Neuer Arbeitsvertrag - sämtliche Vereinbarungen des ursprünglichen Vertrages obsolet?
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#1
Antwort vom 26. Juli 2006 | 23:08
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
lebes, ob der neue Vertrag völlig eigenständig ist oder nur eine Ergänzung zum alten Vertrag kann nun aus der Ferne wirklich keiner sagen, ohne den Inhalt zu kennen.
MfG
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