Hallo
ich hab hier einen neuen Arbeitsvertrag vor mir liegen den ich unterschreiben muss/soll.
Jetzt hab ich aber 2 Klauseln darin die mich schon etwas stutzig machen und würde gerne wissen, ob das überhaupt so rechtens ist.
Eine Klausel besagt folgendes:
Zitat:Bei nachgewiesener, auf unverschuldeter Krankheit oder Betriebsunfall beruhender Krankheit, gelten für die Gehaltsfortzahlung die betrieblichen Bestimmungen. Erwirbt der Arbeitnehmer infolge der Umstände, welche seine Arbeitsverhinderung herbeigeführt haben, Ersatzansprüche gegen Dritte, so tritt er diese Ersatzansprüche, bis zur Höhe der Gehaltsfortzahlung, an den Arbeitgeber ab.
Soll heißen, wenn ich bspw. unverschuldet einen Autounfall habe und Schmerzensgeld bekomme, muss ich das meinem Arbeigeber überlassen je nachdem wie lange ich krank bin?
Was soll denn dieser Schwachsinn bitte?
Das kann doch gar nicht rechtens sein oder doch?
Als nächstes wäre mir diese Klausel suspekt.
Zitat:§ 10 Vertragsverstoß
Erfüllt der Arbeitnehmer seine Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag nicht oder nicht in gehöriger Weise, so wird für jeden Fall eines Verstoßes eine Vertragsstrafe bis zur Höhe eines Wochenlohnes vereinbart.
Das Recht des Arbeitgebers zur Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzanspruches bzw. zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses wird hierdurch aber nicht ausgeschlossen.
Diese Klausel scheint mir so geschrieben, dass selbst wenn ich einmal zuspät käme, ich eine Strafe in Höhe eines Wochenlohns abtreten müsste bzw die es so machen könnten.
Ist das rechtens? Zumindest so, wie es dort geschrieben wurde?
Wenn ich das so unterschreibe, bin ich dann daran gebunden und könnte später keinen Einwand erheben weil ich ja zugestimmt habe?
Danke im vorraus für Eure Hilfe.
-- Editiert von Captain ahab am 25.04.2018 16:55
-- Editiert von Captain ahab am 25.04.2018 16:56
-- Editiert von Captain ahab am 25.04.2018 16:57