Neuer Arbeitsvertrag, statt Änderungsvertrag?

13. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Privat1278
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuer Arbeitsvertrag, statt Änderungsvertrag?

Arbeite seit 2 Jahren in einem festem Arbeitsverhältnis im selben Betrieb/Firma. Da sich der Name unseres Betriebes (GmbH fällt weg) geändert hat, habe ich (und wahrscheinlich die anderen Mitarbeiter auch) einen neuen Arbeitsvertrag erhalten. Dieser beinhaltet, dass ich grad erst angefangen hab und mich in einer 6 monatigen Probezeit befinde. Muss ich das so akzeptieren und unterschreiben? Wäre ein Änderungsvertrag dann nicht sinnvoller. Es ist der gleiche AG, nur das GmbH fällt jetzt weg.
Sehe irgendwie nicht ein, wieder in Probezeit zu sein. Zumal wir auf Wohnungssuche sind. Jeder Vermieter will heut ein Arbeitsvertrag sehen. Auch eine Finanzierung ist in den nächsten Monaten nicht ausgeschlossen. Aber wenn ich in Probezeit bin, kann ich das doch vergessen?
Vielen Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Sie müssen den Vertrag nicht akzeptieren und auch nicht unterschreiben. Dann gilt der alte Arbeitsvertrag weiter. Der Arbeitgeber kann sich ja bemühen, mit Ihnen eine Einigung zu erzielen, indem er den Arbeitsvertrag korrekt aufsetzt oder einen Änderungsvertrag, ich kenne in solchen Situationen eher als Zusatz zum Arbeitsvertrag, vereinbart. Der Arbeitgeber muß natürlich Ihre Vorbeschäftigung berücksichtigen.

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)



Die Änderung der Rechtsform (z.B. GmbH in AG) nennt man Umwandlung. Eine Anpassung der Verträge oder gar neue Verträge sind nicht notwendig. Du musst daher gar nichts akzeptieren, dein bisheriger Vertrag besteht weiter.


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