Neue Arbeitsstelle - Schwanger

18. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Mami2009
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Neue Arbeitsstelle - Schwanger

Habe am 01.05.2008 eine neue Arbeitsstelle angetreten und habe nun Erfahren das ich Schwnager bin, nun mein Problem ist, wie verhalte ich mich richtig, wegen der Probezeit und wann muß ich dem Arbeitgeber bescheid geben?!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
raptor2
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 117x hilfreich)

Sobald Sie von Ihrer Schwangerschaft Kenntnis erlangt haben, müssen Sie Ihren AG davon unverzüglich unterrichten.

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>müssen Sie Ihren AG davon unverzüglich unterrichten. <hr size=1 noshade>


Im MuschG steht nichts von 'müssen'.

<font color=red>'1Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist.'</font>

(§ 5 Mutterschutzgesetz)

-- Editiert von venotis am 18.05.2008 20:03:48

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#4
 Von 
raptor2
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 117x hilfreich)

Gut ok sollen. Und nun kommt es drauf an, wo die Dame arbeitet. Wäre dann vielleicht gerade für diesen wichtig.

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#5
 Von 
Mami2009
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten, mir ging es nur darum zu wissen,

1) wann ich meinen chef unterrichtn muß davon

2) wie es mit dem Mutterschutz bzw. Kündigungsschutz aussieht, trotz Probezeit

Ich arbeite in einem Büro, im sitzen, muß nicht schwer tragen oder so? Kann also ganz normal arbeiten.

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#6
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Die ganzen Kommentare sind (außer venotis natürlich) Unsinn. Sie müssen niemand unterrichten, Sie haben sofort unabhängig von der Probezeit Kündigungsschutz, wichtig ist nur im Falle der Kündigung, den Ag von der Schwangerschaft zu informieren.

... wetten wir, dass sie zu 99.5% Wahrscheinlichkeit die Probezeit NICHT überstehen?

Na ich wette, daß Sie die Probezeit zu 99,5 Prozent überlebt.

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#7
 Von 
raptor2
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 117x hilfreich)

Das wäre mir neu. Denn gerade in bestimmten Firmenbereichen ist es mehr als wichtig. (Bsp. Tankstelle)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Erstmal Glückwunsch!


Och , das hat meine Frau vor kurzem schon vor Gericht erfolgreich durchgespielt.
Kann auf Nachfrage detaillierter geschildert werden, da Firma extrem ungewöhnlich dumm gearbeitet hat.

Das Schwangeren in der Probezeit gekündigt werden kann ist eine urbane Legende, die in das grosse Buch der Rechtsirrtümer gehört.

Eine Probezeit spielt beim Mutterschutz keinerlei Rolle. Werdende Mütter sind praktisch unkündbar. Da müssten schon harte Sachen veranstaltet werden.

Ein Sonderfall ist in Betrieben wo gefährliche Arbeit gemacht wird. Die müssen vorher amtlich genehmigt werden. Da sind die Behörder aber recht rigide und da es ein Verwaltungsakt ist, kann da auch geklagt werden. Es gibt oft auch andere Arbeitsstellen im Unternehmen wo das nicht der Fall ist.

Anderer Sonderfall ist eine Befristung der Probezeit. Dazu zählt der genaue Wortlaut im Arbeitsvertrag. Wenn da was drinsteht wie z.B. dass das Arbeitsverhältnis zunächst auf die Probezeit befristet ist, dann gilt der KÜndigungsschutz für die Mutter bis zum Ende der Probezeit. Dann käme noch die gesetzliche Kündigungsfrist hinterher.
Ich denke aber dass in dem Fall ein spezialisierte Anwalt mit Rat und Tat helfen kann.

Das lohnt sich echt. Alleine schon die soziale Absicherung wie Mutterschaftsgeld usw. incl Elterngeld während und danach werden oft von Schwangeren unterschätzt, die dann lieber freiwillig arbeitslos werden.

Es spielt auch keine Rolle ob die Schwangerschaft schon vor Arbeitsbeginn bestanden hat, denn das wäre eine unzulässige Diskriminierung, wo die Frauen auch lügen dürfen.

Also wenn der AV klipp und klar keine Befristung beinhaltet, würde ich das mal bei Gelegenheit mitteilen. Vielleicht noch die nächste Untersuchung abwarten und ausser wenigen wichtigen Angehörigen und bester Freundin nix erzählen.

Keine Angst vor Mobbing, denn bei der Ausstellung von AUs und Beschäftigungsverboten sind in solchen Fällen Frauenärzte recht kooperativ.

Im zweiten Fall kostet das die Firma erstmal garnichts, weil das Gehalt dann von der KV weiterbezahlt wird. (Im Rahmen der sogenannten U2-Umlage)

Allenfalls der Mehraufwand bei Einarbeitung von Ersatzkräften während des Mutterschutzes ist u.U. für die Firmen - allerdings nur mässig - teuer.

Nun ist freilich das weitere Verhalten darauf abzustimmen, ob Du später in der Firma wieder weiterarbeiten und Karriere machen willst oder erstmal eine schlechter bezahlte aber u.U. ausfüllendere Vollzeitstelle als Familienmanagerin planst.

Reagiert die Firma doch mit einer Kündigung muss innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht geklagt werden.
Schwangerschaften können noch bis 2 Wochen nach einer Kündigung angezeigt werden.
Danach ist praktisch nichts mehr zu achten.

Alles GUte und gutes Gelingen!
m.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
raptor2
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 117x hilfreich)

Bei Tankstellen gab es/gibt es in vielen Bundesländern die Möglichkeit, sobald sich die AN schwanger meldet, dass Sie dann komplett zu Hause bleiben kann und Ihr Gehalt weiter vom Versorgungsamt übernommen wird. (gibt es auch in anderen Branchen) Daher war meine Frage, in welchem Bereich die Dame arbeitet.

@Andreas.Hauser

Soviel zum Thema Unsinnigkeit meines Posts.

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#10
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Zitat von Maestro

quote:
dann gilt der KÜndigungsschutz für die Mutter bis zum Ende der Probezeit. Dann käme noch die gesetzliche Kündigungsfrist hinterher.



Quatsch :grins:
Sofern ein befristeter Arbeitsvertrag besteht (für die Dauer der Probezeit) endet dieses automatisch und bedarf keiner Kündigung.
Wird der Vertrag nachweislich nur aufgrund der Schwangerschaft nicht verlängert bzw. geht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über hat die AN gute Chancen den Arbeitsplatz einzuklagen.

@Andreas.Hauser
ich halte dagegen:
wenn nicht befristet dann 99,9 % ;)

Es soll tatsächlich werdende Mütter geben die selbst erst kurz vor der Geburt von ihrer Schwangerschaft erfahren (was mir persönlich wirklich unbegreiflich ist)

Kleine Hexe

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Habe mal erst im 5. Monat dem AG meine Schwangerschaft mitgeteilt. Der hat nicht nachgefragt, seit wann ich das weiß.
Ich würde also ruhig noch 4 Wochen verstreichen lassen, damit du für dich feststellen kannst, ob diese Firma auf Dauer das Richtige ist. So unbefangen lässt es sich besser arbeiten.
Falls der Bauch anfängt zu wachsen - weite Kleider (der Sommer kommt), dich nie seitlich im Profil sehen lassen und versuchen, den typischen Watschelgang einer Schwangeren zu vermeiden. Bei der ersten Schwangerschaft ist dies eher später, bei einer Zweitschwangerschaft klappt dies meist bis 5. Monaten.

Und ja, es gibt tatsächlich Mütter, die merken erst sehr spät, dass sie schwanger sind. Oft wird dabei verdrängt "was nicht sein darf ist auch nicht..." - und die Seele spielt mit.

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