Nebentätigkeit - Ist das eine gerechtfertigte Begründung?

20. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Körperklaus
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebentätigkeit - Ist das eine gerechtfertigte Begründung?

Hallo.

Ich habe eine Nebentätigkeit in einer Tankstelle angenommen um am Wochenende mein Einkommen aufzubessern.

Hauptberuflich bin ich als Industriekaufmann bei einem Energieversorger angestellt. Dieser untersagt mir jetzt die Nebentätigkeit, mit der Begründung, dass das Wochenende zur Erholung dient und die Nebentätigkeit diese beeinträchtigt.

Ist das eine gerechtfertigte Begründung?

Lieben Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Das kommt drauf an auf wie viele Wochenstunden Arbeit du kommst, wenn du beide Tätigkeiten zusammenrechnest.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Körperklaus
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Vollzeit 40 Std.
Nebentätigkeit max. 12 im durchschnitt 8

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)


400-euro.de:
Der Arbeitgeber darf eine Nebentätigkeit aber nur verbieten, wenn es dafür sachliche Gründe gibt. Das ergibt sich aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit in Art. 12 Grundgesetz. Typische Gründe für ein Verbot wären:

Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz (z.B. keine Ruhetage, mehr als 48 Std/Woche)
Interessenskonflikte (Finanzbeamter arbeitet nebenbei bei einem Steuerberater)
Wettbewerbsverstöße (auch abhängig von der Art der Tätigkeit; wenn ein Meisterkoch nebenbei in einem anderen Restaurant arbeiten will wohl schon, wenn eine Kassiererin im anderen Supermarkt arbeitet eher nicht)
Überlastung
besonders hohe Unfallgefahr

Unvereinbarkeit der Arbeitszeiten (z.B. Krankenschwester in zwei Kliniken ohne Absprache der Dienstzeiten)

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