Nebenjob annehmen

26. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Vedammi
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenjob annehmen

Guten Tag,

ich habe am 01 September eine Arbeit als Angestellter angefangen, vom Montag bis Mittwoch, 24 Std. Ich bin noch in der Probezeit.

Donnerstag bis Freitag habe ich bis jetzt komplett frei.

Nun besteht die Aussicht, eventuell eine Stelle als Fremdsprachenlehrer am Gymnasium anzunehmen. Noch ist unklar, ob überhaupt, und wenn ja, ob nur Donnerstag und Freitag in Verbindung mit dem anderen Job auch geht, oder nur Vollzeit.

Da ich auch nicht sicher bin, ob ich dieses Nebenjob überhaupt gut bewerkstelligen kann, (habe bis jetzt nur Nachhilfe gegeben mit jeweils nur ein Schüler), will ich die erste Stelle auch behalten.

Nun meine konkrete Frage:
Kann man immer einen zweiten Job annehmen, wenn man Teilzeit arbeitet? Die Arbeitsbereiche sind komplett anders, also nicht mit Konkurrenz zwischen Arbeitgebern.
In meinem Vertrag steht zumindest keine Klausel zu diesem Thema.
Muss ich das von meinem Arbeitgeber absegnen lassen? Bin ich verpflichtet, es überhaupt meinem Hauptarbeitgeber zu melden?

Ich würde gern diesen Nebenjob annehmen, in dem Fall das es geht, da erstens der Arbeitsweg viel kürzer ist, und ich mich zweitens auch nicht vorstellen kann, bis zur Rente in mein Hauptjob zu arbeiten. Da ich aber nicht 100% sicher bin, dass ich auch als Lehrer so gut sein soll, würde ich gern beide Stellen parallel behalten.

Danke für Ihre Antworten
P.S.: sollten sich welche denken, dass mein Deutsch sowieso zu schlecht ist um zu unterrichten, es handelt sich um Fremdsprachenunterricht in meine Muttersprache, und das Gymnasium ist von sich aus auf mich zugekommen, weil es bis jetzt keiner findet, der in der Region die Sprache unterrichten will.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

/// Kann man immer einen zweiten Job annehmen, wenn man Teilzeit arbeitet?

Praktisch ja. Grenzfälle mag es geben, müssen wir an dieser stelle aber nicht erörtern.
In aller Regel muss eine Nebenjob dem Haupt-Arbeitgeber gemeldet werden.

P.S. Ich kenne Inländer, deren Deutsch nicht so gut ist.

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#2
 Von 
Vedammi
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

und kann der Haupt AG das verweigern?
ich habe nach Teilzeit dort gefragt, aber sie hätten mich gerne lieber Vollzeit genommen.
Wenn ich jetzt sage, ich will einen Nebenjob machen, da können Sie auch sagen, ich soll lieber mehr bei denen arbeiten.

Die Fahrtzeit zu meiner Hauptarbeit ist aber viel länger (1,5 Std hin und 1,5 Std zurück, Nebenjob wäre um die 20 Min hin und 20Min zurück), und wie gesagt, ich will nicht unbedingt bis zur Rente in der Branche arbeiten, will lieber erörtern, ob ich auch als Lehrer arbeiten könnte. (habe ja keine pädagogische Ausbildung, gesucht wird aber derzeit dringend, sodass irgendein Hochschulabschluss eigentlich meistens schon genügt)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

/// ... da können Sie auch sagen ...

Sagen können die - aber rechtlich wäre das irrelevant.
Gleichwohl könnte das für Verstimmung sorgen - vielleicht warten, bis die Probezeit um ist?

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