Hallo,
meine Frage kann man mit einem einfachen JA oder NEIN beantworten.
Ich habe einen Vollzeitjob und möchte nebenbei auf Provisionsbasis in einem anderen Wirtschaftszweig arbeiten.
Muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren? Kann er es mir verbieten?
Danke
Julia
Nebenjob - Muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ich denke mal
JA
ja
ja
Diese zwei Fragen sind kaum mit mit einem einfachen "JA" oder "NEIN" zu beantworten.
Aber wenn Ihnen das reicht...
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Im öffentlichen Dienst MÜSSEN Sie es tun.
Sonst denke ich nicht, solange es nicht Einschränkungen, Interessenkonflikte für Ihren "Hauptberuf" hat.
--- editiert vom Admin
meines Wissens nach MUSS man jeden Nebenjob seinem AG mitteilen. Verbieten darf der AG diesen aber nur unter bestimmten Voraussetzungen:
a) die Haupttätigkeit nicht einschränken
b) nicht bei der direkten Konkurrenz arbeiten
c) das Arbeitszeitgesetz muss eingehalten werden
d) andere Interessen des AG dürfen nicht beschädigt werden, z. B. darf ich als MA im kirchl. Dienst nicht nebenbei der Prostitution o. ä. nachgehen
etc.
Du musst beide AG über die andere Tätigkeit informieren.
Gruß
Marion
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