Nebenjob - Muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren?

21. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
juwaplu
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenjob - Muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren?

Hallo,

meine Frage kann man mit einem einfachen JA oder NEIN beantworten.
Ich habe einen Vollzeitjob und möchte nebenbei auf Provisionsbasis in einem anderen Wirtschaftszweig arbeiten.

Muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren? Kann er es mir verbieten?

Danke
Julia

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sven Rother
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 47x hilfreich)

Ich denke mal
JA

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

ja

ja

Diese zwei Fragen sind kaum mit mit einem einfachen "JA" oder "NEIN" zu beantworten.

Aber wenn Ihnen das reicht...

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#3
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Im öffentlichen Dienst MÜSSEN Sie es tun.

Sonst denke ich nicht, solange es nicht Einschränkungen, Interessenkonflikte für Ihren "Hauptberuf" hat.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

meines Wissens nach MUSS man jeden Nebenjob seinem AG mitteilen. Verbieten darf der AG diesen aber nur unter bestimmten Voraussetzungen:

a) die Haupttätigkeit nicht einschränken
b) nicht bei der direkten Konkurrenz arbeiten
c) das Arbeitszeitgesetz muss eingehalten werden
d) andere Interessen des AG dürfen nicht beschädigt werden, z. B. darf ich als MA im kirchl. Dienst nicht nebenbei der Prostitution o. ä. nachgehen
etc.

Du musst beide AG über die andere Tätigkeit informieren.

Gruß
Marion

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