Nebenjob Sonntags nicht möglich?

27. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
RobinS
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenjob Sonntags nicht möglich?

Guten Tag,

Ich bin 25, Auszubildender als Industriekaufmann bei einer Dentalfirma. (Mo, Di, Do, arbeiten/ Mi, Fr, Schule)
Nun habe ich neben meiner Ausbildung den Betriebswirt angefangen.
Um diesen zu finanzieren, suchte ich mir einen Nebenjob. Jetzt habe Ich einen für Sonntags bei Bosch gefunden. Meinem Ausbildungsbetrieb habe ich Bescheid gegeben und ein Formular ausgefüllt, das mein Ausbildungsbetrieb vorerst bestätigt hat.
Nun kam heute meine Ausbilderin auf mich zu und entzog mir die Erlaubnis aufgrund, das Ich gegen §11 ArbZG verstoße.

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich brauche diesen Job unbedingt. Ich verdiene natürlich extrem gut bei Bosch und verstehe leider diesen Paragraphen nicht komplett, da ich erstens nicht 5 tage die Woche arbeite und von der Personalleiterin von Bosch nur darauf hingewiesen, dass Ich 11 Std. zwischen beiden Jobs einhalten muss, was ich tue.

Mit freundlichen Grüßen Robin S

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17441 Beiträge, 6490x hilfreich)

Nun - es müss(t)en 15 Sonntag im Jahr frei bleiben.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Es dürfte auch die Ausbildungsziele nicht gefährdet werden.

Das würde ich als Ausbilder allerdings bei

Zitat (von RobinS):
25, Auszubildender als Industriekaufmann

Zitat (von RobinS):
neben meiner Ausbildung den Betriebswirt

Zitat (von RobinS):
Nebenjob ... Sonntags


als große Gefahr sehen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RobinS
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Es tut mir leid, jedoch beantwortet Ihre Antwort nicht meine Frage. Ich frage mich wie Sie sich anmaßen können, mich auf mein Alter zu diskriminieren und es als "große Gefahr" anzusehen?! Aber um Ihnen die "große Gefahr" zu nehmen, vor dieser Ausbildung habe Ich studiert und musste mein Studium leider aus gesundheitlichen Gründen abbrechen. Ich habe nun mein erstes Lehrjahr hinter mir und nur aufgrund meiner guten Leistungen und meinem vorherigen Studium wurde mir eine Sondergenehmigung zum Betriebswirt erlaubt. Dazu haben Sie sicher gelesen, dass mein Ausbilder dem Job erst zugestimmt haben. Also bitte zügeln Sie sich mit Ihren Äußerungen.
Versuchen Sie bitte die Fragen zu beantworten und nicht Ihre eigene Meinung einzubringen. Danke

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120138 Beiträge, 39834x hilfreich)

Zitat (von RobinS):
Versuchen Sie bitte die Fragen zu beantworten und nicht Ihre eigene Meinung einzubringen.

Tja, dann sollte man nicht in einem Meinugsforum fragen wennman keine Meinungen will ...



Zitat (von RobinS):
Ich frage mich wie Sie sich anmaßen können, mich auf mein Alter zu diskriminieren und es als "große Gefahr" anzusehen?!

Hat man doch gar nicht?
Die große Gefahr ist hier, schlicht das auf "zu vielen Hochzeiten getanzt wird", also wegen Überlastung das Ausbildungziel nicht erreicht werden könnte.



Zitat (von RobinS):
verstehe leider diesen Paragraphen nicht komplett,

Und was genau versteht man nicht?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RobinS
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

und deswegen mein Alter zitiert ? Anscheinend ich für meine Frage keine qualifizierte Antworten. Wenn Sie sich den Paragraphen mal wirklich zu Gemüte führen, würden Sie verstehen, dass er in meiner Situation nicht voll zu trifft. Letztendlich wurde nicht meine Frage beantwortet, sondern nur Bedenken Zwecks Überlastung geäußert. Das war jedoch nicht die Frage.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120138 Beiträge, 39834x hilfreich)

Zitat (von RobinS):
Anscheinend ich für meine Frage keine qualifizierte Antworten.

Wer qualifizierte Antworten wünscht, der investiert Geld und fragt Fachleute mit entsprechender Qualifikation: http://frag-einen-anwalt.de/
Wer in einem Meinungsforum voller juristischer Laien die Spass an der Juristerei haben fragt, muss halt mit den Antworten leben.



Zitat (von RobinS):
Wenn Sie sich den Paragraphen mal wirklich zu Gemüte führen, würden Sie verstehen, dass er in meiner Situation nicht voll zu trifft.

Na und? Paragraphen müssen nicht voll zutreffen, es reicht schon wenn Teile der Paragraphen zutreffend sind.



Zitat (von RobinS):
Letztendlich wurde nicht meine Frage beantwortet,

Die Frage war doch wohl
Zitat (von RobinS):
verstehe leider diesen Paragraphen nicht komplett
?
Wenn man (als angehender Betriebswirt) nicht in der Lage ist, zu artikulieren was genau man nicht versteht, ... naja kann ich auch nicht ändern.



Zitat (von RobinS):
sondern nur Bedenken Zwecks Überlastung geäußert. Das war jedoch nicht die Frage.

Doch, hat man wohl nur nicht verstanden. Das ArbZG regelt die Arbeitszeiten, um Arbeitnehmer vor Überlastung zu schützen.
Und jeder Arbeitgeber ist verpflichtet darauf zu achten, das bei Hauptjob und Nebenjobs in der Gesamtsumme die gesetzlichen Bedingungen einhalten werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von RobinS):
.....vor dieser Ausbildung habe Ich studiert und musste mein Studium leider aus gesundheitlichen Gründen abbrechen.

Du bist 25 und hast ein Studium aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen. Nun versucht du dich an einer Konstellation die ebenfalls sehr stressig ist. Dein Arbeitgeber hat die Pflicht dich vor dir selbst zu schützen. !Das dich betreffende aus dem genannten § wurde bereits in der allerersten Antwort geschrieben!!! Was ist denn jetzt noch unklar? Kannst du das einhalten oder nicht? Wenn nicht, dann ist dieser Nebenjob für dich gestorben.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Die Frage ist doch hier (noch) nicht, ob die Ausbildung gefährdet ist oder sein könnte, darauf spielt der Betrieb gar nicht an. Die Konstellation ist ohne Frage anstrengend, aber machbar. Eigene Erfahrung.

Wenn die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten (48 Stunden/Woche) nicht überschritten und die 11 Stunden Ruhezeit eingehalten werden, 15 Sonntage frei bleiben und man einen Ausgleichstag hat (hier Samstag), dann sehe ich keinen Versagungsgrund.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von RobinS):
Anscheinend ich für meine Frage keine qualifizierte Antworten.

Wer qualifizierte Antworten wünscht, der investiert Geld und fragt Fachleute mit entsprechender Qualifikation: http://frag-einen-anwalt.de/
Wer in einem Meinungsforum voller juristischer Laien die Spass an der Juristerei haben fragt, muss halt mit den Antworten leben.



Zitat (von RobinS):
Wenn Sie sich den Paragraphen mal wirklich zu Gemüte führen, würden Sie verstehen, dass er in meiner Situation nicht voll zu trifft.

Na und? Paragraphen müssen nicht voll zutreffen, es reicht schon wenn Teile der Paragraphen zutreffend sind.



Zitat (von RobinS):
Letztendlich wurde nicht meine Frage beantwortet,

Die Frage war doch wohl
Zitat (von RobinS):
verstehe leider diesen Paragraphen nicht komplett
?
Wenn man (als angehender Betriebswirt) nicht in der Lage ist, zu artikulieren was genau man nicht versteht, ... naja kann ich auch nicht ändern.



Zitat (von RobinS):
sondern nur Bedenken Zwecks Überlastung geäußert. Das war jedoch nicht die Frage.

Doch, hat man wohl nur nicht verstanden. Das ArbZG regelt die Arbeitszeiten, um Arbeitnehmer vor Überlastung zu schützen.
Und jeder Arbeitgeber ist verpflichtet darauf zu achten, das bei Hauptjob und Nebenjobs in der Gesamtsumme die gesetzlichen Bedingungen einhalten werden.


@ Harry

Ist dir wirklich so langweilig, dass du mittlerweile 3 Beiträge, die offtopic sind, leisten musst? Der TS hat recht, dass die Beiträge momentan von allen Beteiligten überhaupt nicht konstruktiv sind.

Der einzige, der die entsprechende Antwort lieferte ist Retels.

Momentan habe ich das Gefühl, dass viele offensichtlich gefrustet sind und irgendeinen Mist schreiben. Schade, da das Forum bisher davon gelebt hat, dass man sich eben vernünftig ausgetauscht hat.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Um das Ganze wieder auf eine vernünftige Spur zurückzuführen:

Ich verstehe es so, dass du derzeit an drei Tagen der Woche im Ausbildungsbetrieb bist (wie lange jeweils, also von wann bis wann mit welchen Pausen?) und zwei Tage an der Berufsschule (wie lange?). Dann hast du Samstag frei und gehst Sonntag wieder arbeiten (von wann bis wann mit welchen Pausen?). Was mir in der Aufzeichnung fehlt ist die Zeit, die für den Betriebswirt aufgewendet wird. Habe ich da etwas überlesen oder falsch verstanden? Die Angaben wären schon wichtig, um zu verstehen, was deine Ausbilderin meint bzw. warum sie glaubt einen Nebenerwerb verweigern zu können.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
RobinS
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

So erstmal ein herzliches Dankeschön an Calimero2010, Blaubär, Retels, asd1971 für konstruktiven Beiträge.=)

Um mal alles nacheinander zu beantworten:
@Calimero2010

Ich habe vertraglich vom Ausbilderbetrieb eine 37,5 Std Woche.
Jedoch habe ich meine Schule so gelegt, das ich auf eine 40 Std. Woche komme. So kann ich wenn benötigt, Gleitzeitnehmen um zu lernen.

Bei meinem Nebenjob arbeite ich 7,9 Std.

@Retels

Somit überschreite ich die 48 Std nicht.

@Blaubär

Da ich erst jetzt angefangen habe, sind die 15 Feiertage nicht relevant.( Für dieses Jahr) =)

Doch nun nächste Frage!

Wie trete Ich am besten an meinen AUsbildungsbetrieb heran, da ich mich nicht gegen Ihre Entscheidung stellen will.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Zitat:
Ich habe vertraglich vom Ausbilderbetrieb eine 37,5 Std Woche.
Jedoch habe ich meine Schule so gelegt, das ich auf eine 40 Std. Woche komme. So kann ich wenn benötigt, Gleitzeitnehmen um zu lernen.

Bei meinem Nebenjob arbeite ich 7,9 Std.


Das müsstest du noch mal näher erklären. Wie kann man als Azubi seine Schulzeiten irgendwohin legen? Du gehst vermutlich ganz normal zur Berufsschule. Das heißt, von wann bis wann bist du in der Berufsschule und gehst du danach noch Arbeiten oder nicht? Die Frage, was mit den Stunden für den Betriebswirt ist wäre auch noch offen.

Am besten wäre ein Wochenplan, um zu verstehen was du meinst:
Beispiel:
Mo Betrieb: 8-17 Uhr (1h Pause)
Dienstags Schule: 8-14 Uhr danach frei
Mittwoch Schule: 8-13 Uhr danach ab 15 bis 17 Uhr Betrieb
usw.
Da natürlich auch die Stunden für den Betriebswirt mit eintragen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17441 Beiträge, 6490x hilfreich)

/// Nun kam heute meine Ausbilderin auf mich zu und entzog mir die Erlaubnis aufgrund, das Ich gegen §11 ArbZG verstoße.

Ich habe darauf geantwortet mit dem Hinweis, dass es mit den 15 freien Sonntagen knapp werden könnte, also eine Erklärung gesucht, was sich hinter dem Hinweis der Ausbilderin verbergen könnte. Andere haben den Faden weiter gesponnen und Überlegungen angestellt, wie und ob usw. dadurch ggf. das Ausbildungsziel gefährdet werden könnte, oder der AG - alles nur Überlegungen, den Hintergrund aufzuhellen.

Jetzt sehe ich zwei Möglichkeiten
a) die Ausbilderin zu fragen, was genau sie damit meint, und genau hinhören(!), ggf. auch das Gespräch suchen, um Einwände auszuräumen. (Evtl. ist aber die A. auch bloß Überbringerin der Botschaft, dann könntest du sie zu deiner Verbündeten machen und das Gespräch mit dem Entscheider suchen).
b) wenn die Auskunft am Ende doch nicht genügt, gegen den Widerruf der bereits erteilten Genehmigung zu klagen (was du aber offenbar nicht wirklich willst.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120138 Beiträge, 39834x hilfreich)

Zitat (von RobinS):
Wie trete Ich am besten an meinen AUsbildungsbetrieb heran, da ich mich nicht gegen Ihre Entscheidung stellen will.

Weles Anliegen verfolgt man denn mit dem herantreten? Anfrage ob der Betrieb die Ausbildung zum Betriebswirt fördert? Oder was anderes?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
RobinS
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@Calimero2010
Was ich mit dem schieben meinte, war ,dass ich die Klasse gewechselt habe und nun Mittwochs und Freitags Schule habe.

Letztes Jahr sah meine Woche wie folgt aus:
Mo: 7:45 - 14:45 Schule dann aus( nicht mehr in den Betrieb)
Di: 7:00 - 16:15 arbeiten
Mi: 7:45 - 12:10 schule dann aus ( nicht mehr in den Betrieb)
Do: 7:00 - 16:15 arbeiten
Fr: 7:00 - 13:15 arbeiten

zusammen kommt man auf 37,5 h

Dieses Jahr wurde meine Klasse aufgeteilt und ich bin in die andere Klasse gewechselt:

Mo:7:00 - 16:15 arbeiten
Di:7:00 - 16:15 arbeiten
Mi:7:45 - 15:30Schule dann aus( nicht mehr in den Betrieb)
Do:7:00 - 16:15 arbeiten
Fr:7:45 - 12:10 schule dann aus ( nicht mehr in den Betrieb)
im Geschäft hat man morgens 15 min und mittags 30 min pause.

zusammen kommt man auf 40 h
so kann ich pro woche 2,5h stunden gleitzeit aufbauen.
Betriebswirt zählt doch als Freizeit? So viel ich weiß, muss man dem Ausbilder nicht mal bescheid geben, dass man das macht.(was ich jedoch getan habe.
Aber vollständigkeitshalber:
Mo: 18:00 bis 21:15
Mi:18:00 bis 21:15
Do:18:00 bis 21:15

@Blaubär:

Ihr Problem ist, dass ich keinen freien Ruhetag mehr pro Woche habe. Da dieser fehlt darf ich nicht arbeiten. Jedoch arbeite ich ja Samstag nicht und halte die 48 Stunden ein.=)

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
RobinS
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@Harry Van Sell

man verfolgt die Intention, dass ich keinen freien Ruhetag mehr pro Woche habe. Wenn ich den nicht habe, jemand davon wind bekommt, kann der Ausbilderbetrieb bis zu 15 000 euro strafe zahlen. Meine Personalleiterin hat mit unserem Rechtsanwalt geredet und man hat dann beschlossen es aus diesem Grund zu kappen. Jedoch wie Calimero schrieb geht es anscheinend doch. Dazu habe ich gestern meinen Prof. Dr.(Rechtsanwalt) vom Studium gefragt, der auch meinte das man den Samstag als Ruhetag ansehen kann, jedoch fragt er seinen Kollegen nochmal. Und auch die Personalleiterin von Bosch meinte, das es nur wichtig ist die 48 Stunden einzuhalten und 11 stunden zwischen der Arbeit von Bosch und meinem Ausbildungsbetrieb ist.(halte ich ein)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Ich schließe mich blaubär an. Grundsätzlich ist der Samstag als Ausgleichstag ok. Allerdings nähst du sehr hart auf der Kante. Du bist bei genau 48h angekommen, darfst eh schon 15 Sonntage nicht arbeiten und wenn der Samstag ein Feiertag ist, dann darfst du auch nicht Sonntag gearbeitet haben, weil der Ruhetag fehlt.

Hast du denn deine Ausbilderin schon mal gefragt, ob sie den Samstag nciht als Ruhetag gesehen habe? Vorsichtig fragen kostet ja erst mal nichts.

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