Nachzahlung wegen Höhergruppierung

29. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb487191-88
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachzahlung wegen Höhergruppierung

hallo liebe community,
habe seit februar eine neue arbeit. zu beginn fehlten mir leider zeugnise meiner alten arbeit.
demnach wurde ich zunächst nach e7 stufe 1 vergütet. soweit ok.
habe zwischzeitlich die zeugnisse eingereicht und habe von meinem arbeitgeber schriftlich die bestätigung bekommen, dass ich ab februar( also ab beginn des arbeitsverhältnisses) nach e7 stufe 2 vergütet werde.
nun habe ich die zweite abrechnung bekommen: immer noch vergütung nach e7 stufe 1. zudem wurden mir noch knapp 200 euro nachträglich aus dem februar abgezogen, die ich anscheinend zuviel bekommen habe. das gehalt wurde im februar wegen teilmonatsrechnung gekürzt. statt 30 tagen, wie in der alten abrechnung, sind es plötzlich nur noch 24 sozialversicherungstage für den februar. logisch, dass der februar auch nach e7 stufe 1 vergütet wurde.
ist der arbeitgeber nicht verpflichtet mich auch rückwirkend nach höherer eingruppierung zu vergüten? im monat februar habe ich jetzt tatsächlich über 400 euro weniger brutto. ich finde es müsste doch mein recht sein jetzt mehr geld zu bekommen und nicht noch weniger.
das ganze kostet wirklich nerven und ist richtig frustrierend.
versuche morgen das ganze mal zu kommunizieren, aber vielleicht hat hier der ein oder andere ein paar tips für mich.
danke schonmal

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

Wenn die Zeugnisse oder die damit bescheinigte Qualifikation für den neuen Job notwendig sind, solltest du - nachdem du die Z nun nachgereicht hast - auch von Beginn an die 'richtige' Eingruppierung bekommen.
Wenn deren Notwendigkeit nicht zwingend an die Stelle gekoppelt ist (aber doch sonstwie geboten), muss die Korrektur in die richtige Stufe wohl mit der Einreichung erfolgen, scheint mir.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.843 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen