Nachvertragliches Wettbewerbsverbot vorbehalten

22. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Nostradamus123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot vorbehalten

Hallo zusammen,

in meinem Arbeitsvertrag steht geschrieben, dass die Firma sich das Abschließen einer Wettbewerbsvereinbarung "vorbehält". Ich weiß, was eine Wettbewerbsvereinbarung bedeuten würde, aber ich weiß nicht, warum dieser Satz da steht. Kann das schon irgendwelche Konsequenzen haben, dass es da drin steht? Denn gelten würde die Wettbewerbsvereinbarung ja erst, nachdem ich sie dann wirklich unterschrieben habe. Daher Frage ich mich, was der Satz bringen soll. Die Firma kann sich ja so einiges "vorbehalten", wenn sie Freude daran hat...
Habe ich hier also etwas übersehen, oder hat der Satz in der Form tatsächlich erstmal gar keine Bedeutung?

Vielen Dank schon mal für die Antworten!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39751x hilfreich)

Normalerweise muss ein Wettbewerbsverbot arbeitsvertraglich vereinbart werden oder sich aus einem Gesetz ergeben.
Ein "hinterherschieben" ginge dann nur, wenn der Arbeitnehmer damit einverstanden wäre.

Mit der Klausel versucht die Firma sich eine Hintertüre offen zu halten.


Ob das ginge, darüber kann man diskutieren, wenn man die Kalusel im Wortlaut und deren Kontext kennt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nostradamus123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort! Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, dann will die Firma die Wettbewerbsklausel nicht direkt in den Arbeitsvertrag integrieren, sondern sie will erstmal den Arbeitsvertrag abschließen und dann die Wettbewerbsklausel möglicherweise noch hinterherschieben (Gründe dafür kann man wohl suchen und finden). Falls im Arbeitsvertag aber noch nicht geschrieben stünde, dass man sich die Sache mit der Wettbewerbsklausel vorbehält, wäre eine dann nachgeschobene Wettbewwerbsklausel vielleicht ungültig bzw. anfechtbar. Habe ich mir das so richtig zusammengereimt? Falls nicht bitte nochmal korrigieren. :-)

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Ich sehe es so, dass deine Firma ziemlich schlechte Karten hat, wenn sie sich auf diesen Vorbehalt berufen wollte - weil völlig offen ist, was da 'rauskommen soll, also wegen der Unbestimmtheit dieser Option.
Wenn du allerdings eine solche Klausel zu gegebener Zeit doch unterschreibst, könnte sie wirksam werden.

2x Hilfreiche Antwort

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