Nachtrag zum Arbeitsvertrag Vergütung

11. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
MariaMazz
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachtrag zum Arbeitsvertrag Vergütung

Liebe Forengemeinde.

ich beschäftige mich gerade mit der Vergütung im Arbeitsvertrag bzw einem Nachtrag. Mal angenommen Arbeitnehmer X hat einen bestehenden, unbefristeten Arbeitsvertrag mit folgenden Vergütungsarten:

Ziffer xy
a) Vergütung
Tarifgehalt xxxxEuro
b) tarifliche vermögenswirksame Leistungen xEuro
c) tarifliches Urlaubsgeld
d) weitere tarifliche bzw betriebliche Leistungen

Im neuen Nachtrag steht:

Zu Ziffer xy:
Für die Tätigkeit erhalten Sie mindestens die Lohngruppe XY.

Im Nachtrag steht nichts zu b,c&d

Müssen im Nachtrag die Bestandteile b,c&d auch aufgeführt werden, da ja die alte Ziffer xy mit der neuen aus dem Nachtrag ersetzt wird, oder?

Vielen Dank für Eure Meinungen hierzu.
M.M.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.10.2018 16:16:46
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 87x hilfreich)

Nein. Es ist ja ein Nachtrag damit eine Ergänzung und keine Änderung.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Wieso überhaupt dieser Nachtrag? Und ist sichergestellt, dass dir kein Nachteil entsteht)
Ansonsten - da der Nachtrag ja deiner Zustimmung bedarf - kannst du ja ergänzen lassen bzw. 'vorschlagen', dass b,c,d von der Ergänzung unberührt bleiben.

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