Hallo zusammen!
Entstehen einem Arbeitnehmer (Gehaltsempfänger) Nachteile im Rahmen der Arbeitslosen- oder Rentenversicherung, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag z. B. am 30.10. endet und der Nachfolgevertrag erst zum 01.11. beginnt?
Immerhin handelt es sich ja nicht um einen vollen Arbeitsmonat.
Für Antworten schon mal im Voraus dankbar ...
Karsten Schwarz
Nachteile durch fehlenden Arbeitstag?
3. Januar 2005
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Frage vom 3. Januar 2005 | 14:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachteile durch fehlenden Arbeitstag?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 3. Januar 2005 | 15:00
Von
Status: Unbeschreiblich (47623 Beiträge, 16832x hilfreich)
Er hätte sich für diesen einen Tag arbeitslos melden können und ALG kassieren können.
Wenn das Gehalt für diesen 1 Tag nicht gekürzt wurde, also ein volles Oktober-Gehalt gezahlt wurde, dann gibt es für mich keine erkennbaren Nachteile.
Für die Rentenversicherung zählt jeder angebrochene Monat voll und die Arbeitslosenversicherung wird sowieso tageweise berechnet.
#2
Antwort vom 3. Januar 2005 | 15:04
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Info, mal sehen was die bereits laufende Diskussion mit dem Firmenjustitiar bringt.
Ich schreib dann gern das Ergebnis rein.
Karsten Schwarz
Und jetzt?
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