Nach befristetem Arbeitsverhältnis, neuen befristeten Arbeitsvertrag mit falschem Datum

31. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Faker141
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach befristetem Arbeitsverhältnis, neuen befristeten Arbeitsvertrag mit falschem Datum

Hallo zusammen,
vllt kann mir jemand helfen. Ich habe ein befristetes Arbeistverhältnis das nun num 01.08.2018 neu beginnen bzw verlängert werden soll. Mein Arbeitgeber gibt mir keine Verlängerung sondern einen neuen Arbeitsvertrag bis 31.12.2018 heisst befristet auf 5 Monate. In dem neuen Vertrag steht weiterhin das ich wieder 6 Monate Probezeit ab dem 01.08 haben soll. Ist das rechtens? weil dann Kündigungsfrist ja nur 2 Wochen wäre!?

Weiterhin ist auf dem Vertrag den ich heute natürlich unterzeichnet zurück geben soll das Austellungsdatum 12.0.2018 also ein Datum das gar nicht existiert drauf gedruckt. Ist die ein Formfehler und fürht somit zu einem unbefristetem Vertrag?

Danke schon mal für eure Antworten.

Beste Grüsse

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

Die Sache mit der neuen Probezeit ist vor allem vollkommen egal bei einem Anschlussvertrag.
Der Fehler beim Datum führt auch nicht zur Entfristung des AV. Entscheidend ist der gemeinsame Wille, die Wahrung der Schriftform, und dass der Vertrag vor Arbeitsaufnahme abgeschlossen worden ist. Wobei auch eine Verzögerung deiner Unterschrift in den August hinein nichts ändern würde.

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#2
 Von 
Faker141
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist ja kein AV sondern ein komplett neuer Vertrag, es steht nirgendwo AV drauf sondern ist quasi ein Standardvertrag in dem einfach nur ein neues Datum eingefügt worden ist. Heisst ein befristeter Vertrag für 5 Monate mit einer Probezeit von 6 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen.

-- Editiert von Faker141 am 31.07.2018 12:36

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

Das ändert auch nichts. Die Einheitlichkeit ist ohne weiteres erkennbar.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17462 Beiträge, 6497x hilfreich)

Eines habe ich freilich angenommen, weil du auch nichts in der Richtung erwähnst: dass der neue Vertrag ansonsten identisch ist mit dem alten. Wenn sich an den Konditionen irgendetwas geändert haben sollte außer den Daten, wäre das vom AG ausgesprochen ungeschickt, weil damit ein neuer befristeter AV auf eine frühere Befristung folgen soll, was unzulässig wäre mit der Folge, dass du einen unbefristeten AV hättest.

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