Nach Kündigung (während Urlaub) persönliche Dinge aus dem Entleiherbetrieb zurückholen

30. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
SacSin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Kündigung (während Urlaub) persönliche Dinge aus dem Entleiherbetrieb zurückholen

Hallo zusammen,

mich hätte sehr interessiert, ob ich den zeitlichen Aufwand, als auch die Reisekosten von meinem Personaldienstleister bei dem ich angestellt bin/war zurückfordern kann, um meine persönlichen Dinge aus der Entleiherfirma zu holen? In meinem Fall habe ich während meines Jahresurlaubs die betriebsbedingte Kündigung mit Freistellung von meiner Zeitarbeitsfirma erhalten, da sich meine privaten Gegenstände noch bei der Entleiherfirma befanden (Entfernung 271km von meinem Wohnort), bin ich dort kurzerhand hingefahren und habe diese zurückgeholt. Die Entfernung einfach liegt bei 271km Fahrtdauer cd. 3,5 h. bedeutet also 7 Stunden reine Fahrzeit knapp 8h unterwegs und etwas mehr als 542km welche ich mit meinem Auto zurücklegen musste.

Hierfür müsste doch eigentlich nach meinem Verständnis mein Personaldienstleister aufkommen, da ich ja keine andere Möglichkeit hatte wieder an meine Sachen zu kommen, da er mich so unnötig im Jahresurlaub vor die Tür setzt und direkt mit der Kündigung freistellt.

Wenn ja, muss die Geltendmachung dieser Kosten irgendeiner bestimmten Form wie etwa Reisekostenabrechnung entsprechen?

Das tolle jedoch ist der Umstand, dass mir der Entleiher einen Vertrag angeboten hatte und er mich (angeblich) übernehmen wollte, was er jetzt aber seltsamerweise bestreitet. Meinen Kollegen der ebenfalls vom selben Verleiher kam, haben sie auch in seinem Urlaub vor die Tür gesetzt, eine Woche vor mir, was ich ohne die Kollegen beim Entleiher nicht wüsste.... steckt da etwa System dahinter???

Vielleicht hat jemand einen Tipp für mich:-)

Gruß
ein wütender ausgebeuteter Niedriglohnsklave

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Nach dem Urlaub wäre der Weg genauso weit gewesen.
Und dann - auch noch relevant - was haben private Sachen in der Firma zu suchen, warum hat man die nicht mitgenommen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Ich sehe auch keinerlei Grundlage für eine Forderung nach Ersatz der vollständigen oder teilweisen Fahrtkosten.

Es ist nicht verboten, während des Urlaubs/einer Krankschreibung zu kündigen und auch nicht, umgehend freizustellen. Von daher kann man nur sagen: entweder das Zeug auf eigene Rechnung abholen oder da lassen. Oder Kollegen bitten, sie einem gegen Ersatz der Versandkosten zuzusenden. Aber Sie haben Ihre Sachen ja schon, also alles gut.

Zitat (von SacSin):
Meinen Kollegen der ebenfalls vom selben Verleiher kam, haben sie auch in seinem Urlaub vor die Tür gesetzt, eine Woche vor mir, was ich ohne die Kollegen beim Entleiher nicht wüsste.... steckt da etwa System dahinter???


Woher sollen wir das wissen? Es besteht auch keine Veranlassung seitens des Arbeitgebers, Sie davon in Kenntnis zu setzen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17365 Beiträge, 6466x hilfreich)

Ich sage es mal andersherum: Eine Vorschrift, dass der AG die Kosten dafür zu tragen hätte, dass du deine Privatsachen wiederbekommst, sehe ich nirgends. Und es muss ja nicht so äufwändig sein, dass du dafür hunderte Kilometer mit dem PKW fährst - einen Kumpel zu bitten, die Sachen an dich zu schicken, dürfte entschieden billiger kommen. Es wird sich ja wohl eher nicht um wunders was für sperrige Sachen handeln.
Und verständlich, dass du es als hinterlistig empfindest, dir während des Urlaubs zu kündigen - aber das ist vmtl. eher eine Termin- oder Fristfrage, ggf. auch noch eine Sache des Stils, aber gewiss nicht verboten.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.802 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen