Ich habe zum 30.06.2018 meinen Ausbildungsvertrag gekündigt, da mein Arbeitgeber in keinster Weise gewilligt war, mir irgendetwas beizubringen. Ich hatte nicht mal einen Ausbilder, auf Papier stand der Inhaber des Unternehmens, den ich während der Ausbildungszeit nie gesehen habe. Die Ausbildung begann am 01.11.2017, kurz danach sollte ich mir Schulbücher für die Berufsschule für etwa 180€ erwerben, das Geld bekam ich dann von meinem Arbeitgeber erstattet, dafür musste ich logischerweise die Quittung mit abgeben. Nun wurde mir bei der letzten Lohnabrechnung für den Juni 2018 diese 180€ vom Gehalt abgezogen.
1. Ist dies rechtlich erlaubt?
2. Kann ich die Quittung für die Bücher wieder zurückverlangen?
3. Die Schulbücher sind noch in unbenutzten und neuwertigen Zustand. Wenn ich diese meinem Arbeitgeber überreiche, kann ich dann mein Geld zurückverlangen?
Nach Kündigung des Ausbildungsvertrages: Schulbücher werden nachträglich vom Gehalt abgezogen
1. August 2018
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Frage vom 1. August 2018 | 00:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Kündigung des Ausbildungsvertrages: Schulbücher werden nachträglich vom Gehalt abgezogen
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#1
Antwort vom 1. August 2018 | 00:53
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIch habe zum 30.06.2018 meinen Ausbildungsvertrag gekündigt, da mein Arbeitgeber in keinster Weise gewilligt war, mir irgendetwas beizubringen. :
Hast du in der Vergangenheit diese fehlende Ausbildungstätigkeit des Arbeitgebers schriftlich nachweislich angemahnt und eventuell bei der IHK/HWK angezeigt?
#2
Antwort vom 1. August 2018 | 08:09
Von
Status: Richter (8408 Beiträge, 3771x hilfreich)
Schulbücher sind grundsätzlich vom Azubi selbst zu finanzieren.
Du kannst die Rückzahlung natürlich verweigern und anbieten, die Bücher im Betrieb wieder abzugeben und gleichzeitig die Differenz zu dem dir zustehenden Lohn fordern. Ggfs. muss dann in einem Rechtsstreit entschieden werden, wer auf was Anspruch hat.
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#3
Antwort vom 1. August 2018 | 10:03
Von
Status: Weiser (17378 Beiträge, 6471x hilfreich)
Gibt es eine Vereinbarung darüber, dass das Geld für die Bücher vom AG bezahlt wird, aber im Falle eines Ausbildungsabbruchs zurückzuzahlen ist?
Und hilfsweise: Steht im Ausbildungsvertrag eine Ausschlussklausel, wonach Anspruche nach x Monaten nicht mehr geltend gemacht werden können?
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