Nach Kündigung - Chefin macht Probleme

21. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Cutyes
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Nach Kündigung - Chefin macht Probleme

Hallo liebe Community!

Ich bin Studentin und habe 1,5 Jahre als studentische Hilfskraft an der Universität gearbeitet (insgesamt 40h im Monat à 2x pro Woche). Im März 2014 habe ich ein neues Arbeitsangebot bekommen, sodass ich meinen Job an der Uni per Auflösungsvertrag zum 31. März gekündigt habe. Seit April 2014 arbeite ich nun für meinen neuen Arbeitgeber in studentischer Teilzeit.

Die Probleme begannen bereits damit, dass ich in meinem alten Job in der Uni bei Vertragsauflösung noch ca. 12 Minusstuden hatte. Meine Chefin hatte mich in den Wochen und Monaten zuvor immer wieder früher nach Hause geschickt, weil es nichts mehr zu tun gab (teilweise erledigte ich noch Arbeiten für ihre Kollegin, weil meine Chefin nix mehr für mich hatte). Anstatt sich aber vor Vertragsende darum zu kümmern, versuchte sie mich letztendlich dazu zu verpflichten, meine Minusstunden nach Vertragsende abzuarbeiten. Ich wusste zwar, dass ich gesetzlich nicht dazu verpflichtet werden kann, wollte aber keinen Stress. Nicht nur, dass ich im April noch einmal 8h mitarbeitete, ich bot ihr sogar des lieben Frieden Willens an, mir die restlichen Minusstunden vom Lohn abzuziehen....
Sie meinte aber das ginge nicht und unterstellt mir deswegen (wegen 4,5 h!) eine mangelhafte Arbeitsmoral und hat ihre Meinung über mich anscheinend sehr geändert, obwohl sie ihre Vorgesetzten ihr das gleiche sagen wie ich (das hat sie sogar selbst zugegeben!!!) und sie eigentlich diejenige ist, die sich nicht auskennt und deshalb einige Dinge verbockt hat.

Generell ist es mir egal, was sie von mir denkt. Nun hatte ich sie aber bereits vor Vertragskündigung um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gebeten, auf dass ich nun seit guten 7 Wochen (also seit 1. April) warte.
Gestern schickte ich meiner Chefin deshalb noch einmal eine Mail und bat sie, mir mein Arbeitszeugnis bis 3. Juni zu schicken. Da zwischenzeitlich aber irgendetwas mit dem Auflösungsvertrag schiefgelaufen sein muss und mir am 31. April fälschlicherweise das Gehalt für April überwiesen wurde, antworetete sie mir, dass sie gerade von der Personalabteilung erfahren habe, dass sie mir das Zeugnis erst ausstellen könne, wenn ich das zu viel gezahlte Gehalt zurücküberwiesen hätte. !?!?!?!!? :schock:

Ich glaube diese Frau versucht mich hier nach Strich und Faden zu verknacken. Nicht nur, dass ich bereits 4 Wochen auf mein Zeugnis gewartet habe, bevor mir das neue Gehalt überhaupt überwiesen wurde, sondern auch, dass sie versucht, sich mit so einer billigen Ausrede die Hände von ihrer Inkompetenz reinzuwaschen und mich weiter versucht hinzuhalten! Oder gibt es etwa tatsächlich irgendeine gesetzliche Regelung, die besagt, dass Arbeitszeugnisse nicht ausgestellt werden, solange zu viel gezahlte Leistungen vom AN nicht zurückerstattet wurden?

Ihre Art und Weise, mit der sie mich jetzt zum Ende hin behandelt, steht mir bis zum Hals, weil sie versucht, die Dinge, die sie als Chefin versimpelt hat, nun auf meinem Rücken auszutragen. So wie sie im Moment mit mir umgeht und mir versucht eins reinzuwürgen, habe ich ebenfalls bedenken, dass sie mein Arbeitszeugnis absichtlich schlechter ausfallen lässt als es eigentlich sein dürfte.

Ich bin deshalb im Moment hin und hergerissen zwischen Kampfansage oder Runterschlucken. Ich will einfach nur ein ordentliches Arbeitszeugnis und dann nie wieder was von ihr hören. Andererseits will ich mir auch nicht alles gefallen lassen und denke mir, dass ich mehr erreichen könnte, wenn ich ihr zeige, dass ich mich auskenne mit der Gesetzeslage und sie sich lieber nicht mit mir anlegen sollte. Was könnt ihr mir empfehlen? Welche Vorgehensweise ist ratsam, welche ist kontraproduktiv?

Vielen herzlichen Dank schonmal für euere Hilfe! :)

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AnnaD123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 13x hilfreich)

Also das klingt ja wirklich furchtbar!! Immer wieder hört man solche Sachen, das ist echt keine Seltenheit mehr. Also mit dem Recht dahinter kenn ich mich jetzt nicht so gut aus, aber hättest du theoretisch noch Urlaubsanspruch gehabt? Dann hätte sie dir die Stunden doch einfach da abziehen können...Bei dem Arbeitszeugnis bin ich mir zwar nicht sicher, aber es könnte schon gut sein, dass du es erst dann (rechtlih) bekommst, wenn du die Differenz zurückgezahlt hast

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cutyes
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi AnnaD123,

danke zunächst mal für deine Antwort!
Ja eben, sie merkt teilweise gar nicht (oder will es nicht wahrhaben), wie unlogisch ihre Argumentation ist - sowohl bei den Minusstunden als auch jetzt bei dem Arbeitszeugnis. Sie hatte ja bereits vom 1. - 30. April Zeit, mir mein Arbeitszeugnis zu schicken, denn erst am 30. wurde mir auch das Gehalt für April gezahlt! Das heißt, hätte sie mir das Zeugnis in dieser Zeit geschickt, wäre mir mein Gehalt ja trotzdem überwiesen worden. Und wenn sie von Anfang an gewusst hat, dass mir ein weiteres Gehalt gezahlt wird, hätte sie mich darauf hinweisen können/müssen, dass das mit dem Zeugnis noch warten muss. Weißt du, was ich meine?

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es dazu eine gesetzliche Regelung geben soll. Aber "könnte sein" hilft mir da leider nicht weiter. Ich brauch was genaues. Weiß da jemand was? Bestelfalls sogar mit Paragraph o.ä., der ihre Behauptung belegt oder bestenfalls widerlegt?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Oder gibt es etwa tatsächlich irgendeine gesetzliche Regelung, die besagt, dass Arbeitszeugnisse nicht ausgestellt werden, solange zu viel gezahlte Leistungen vom AN nicht zurückerstattet wurden? <hr size=1 noshade>


Nein.
Siehe hier:
http://www.ihk-nordwestfalen.de/fileadmin/medien/02_Wirtschaft/22_Aus-_und_Weiterbildung/00_Ausbildungsbetriebe/Ausbildungsberatung/Zeugnis/urteile_a-z.pdf
(bis Nr. 38 vorscrollen)

Eine Kleinigkeit sollte aber beachtet werden:
quote:<hr size=1 noshade>Gestern schickte ich meiner Chefin deshalb noch einmal eine Mail und bat sie, mir mein Arbeitszeugnis bis 3. Juni zu schicken <hr size=1 noshade>

Darauf besteht keine Anspruch. Denn:
Da es sich jedoch bei dem Zeugnisanspruch um eine Holschuld handelt, muss dieses vom Arbeitgeber nicht versendet werden. Es genügt, wenn das Zeugnis in den Geschäftsräumen zur Abholung bereit liegt.
(geklaut von Anwaltonline.net)


-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.635 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen