Kurze Frage:
Bei meinem Arbeitskollegen benötigt man nach dem 3. Tag krank eine Krankschreibung.
Angenommen, man ist vom Arzt 1 Woche krank geschriebem.
Mo-Fr -> dürfte man dann, die 3 Tage krank ohne Krankschreibung im Anschluss Mo-Mi nehmen?
Liebe Grüße
-----------------
""
Nach Krankschreibung 3 Tage krank
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
So, wie du es schreibst, ist es wohl ein Missverständnis; die Regel hat mal jemand so auf den Punkt gebracht: "In den ersten 3 Tagen ist jeder sein eigener Arzt" - dann aber muss eine AU beigebracht werden. Will sagen: Eine Arbeitsunfähigkeit, die nach drei Tagen nicht beigelegt ist, bedarf des Arztes. Wenn aber der Arzt schon vorher aufgesucht wird, gilt die AU-Zeit, die der Arzt vorerst festgelegt hat.
-----------------
""
Das ist mir klar.
Angenommen:
Tag1 geht Mitarbeiter zum Arzt, wird von Tag1-Tag5 krank geschrieben.
Fühlt sich dann am Montag, Tag8 noch nicht wohl genug und kurriert noch 3 Tage, benötigt er für diese 3 Tage dann eine erneute Krankschreibung?! Oder kann hier dann die 3 Tage frist vom Arbeitgeber genutzt werden?
Vielleicht habe ich Sie auch misverstanden.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die Regelung ist mir nicht bei Arbeitnehmern bekannt. Bei Azubis kenn ich diese Art der Regelung aber nicht bei AN.
-----------------
""
quote:
benötigt er für diese 3 Tage dann eine erneute Krankschreibung
Ja, weil es eine durchgehende Krankheit ist.
Anders wäre es möglicherweise, wenn er Samstag wieder gesund ist und dann Montag einen Rückfall hat.
-----------------
""
/// ... benötigt er für diese 3 Tage dann eine erneute Krankschreibung
ja, eine Anschluss-AU. Ausnahme - s.o. - ein unvorhergesehener Rückfall und, natürlich, eine neue Krankheit, also z.B. nach Grippe ein Beinbruch usw.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
13 Antworten
-
2 Antworten
-
24 Antworten