Hallo Leute,
meine Verlobte ist jetzt in 22SSW und macht eine Ausbildung zur Bäckereifachverkäuferin, sie hat von ihrem FA ein nach §4 Abs. 1 MuSchuG Beschäftigungsverbot bekommen, da sie immer schwer heben durfte und co. Jetzt fordert ihr Betrieb das sie in die Zentrale geht und da Innenbetrieblichen Dienst macht. Frage können die das Verlangen? es gehört ja nicht zu ihren Aufgabenfeld innenbetrieblichen Dienst zu machen, oder sehen wir das falsch?
Mutterschutzgesetzt
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ausbildung beinhaltet m.W. in aller Regel, dass Azubine diverse Abteilungen der Firma durchläuft. Was spricht gegen Innendienst?
Die Ausbildung folgt einem Ausbildungsplan mit allen zu vermittlenden Inhalten. Lt. Berufsbildungsgesetz darf der Betrieb nur Ausbildungsbezogene Weisungen erteilen. Wenn die Arbeit im Innendienst mit dem Berufsbild "Fachverkäuferin Bäckerei" vereinbar wäre, ginge das. Ich kenne die Inhalte des Berufsbildes allerdings nicht. Ggf.s mal die zuständige Kammer fragen.
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Ich hab mir grad mal einen Ausbildungsplan angeschaut. Da ist ja erstaunlich viel qualifizierte Ausbildung dabei, die eben im Büro passieren kann/sollte. Vielleicht mal als Bereicherung ansehen, da dieser Teil ja offensichtlich häufig geschlabbert wird.
wirdwerden
ZitatIch hab mir grad mal einen Ausbildungsplan angeschaut. Da ist ja erstaunlich viel qualifizierte Ausbildung dabei, die eben im Büro passieren kann/sollte. Vielleicht mal als Bereicherung ansehen, da dieser Teil ja offensichtlich häufig geschlabbert wird. :
wirdwerden
Du hättest sie ja gar nicht eingestellt...
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