Mutterschutz - Lohnfortzahlung mit oder ohne Bonus?

26. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
dmo1980
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)
Mutterschutz - Lohnfortzahlung mit oder ohne Bonus?

Hallo,

meine Frau befindet sich aktuell im Mutterschutz. Die Berechnung der Lohnfortzahlung im Mutterschutz erfolgte ohne den Bonus.
Soweit uns bekannt, ist als Basis der Lohnfortzahlung im Mutterschutz das durchschnittliche Netto Gehalt der 13 Wochen vor Beginn des Mutterschutzes festzulegen. Da meine Frau hier einen Anteil Festgehalt sowie einen kleineren Anteil Bonus hat, informierte der Arbeitgeber, das Bonus nicht Bestandteil dieser Berechnung ist.

Wie andere Foreneinträge und Urteile aussagen, so gehört jedoch der Bonus hier dazu.

Was stimmt denn in diesem Fall, wird der Bonus hier mit eingerechnet?

Was uns aufgefallen ist, die Provision ist auf dem Gehaltszettel mit dem Vermerk E unter SV4 gekennzeichnet, was Einmalbezug bedeutet. Hat dies auf die Berechnung eine Auswirkung?

Vielen Dank für die Antwort.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Einmalbezug im Sinne von § 23a SGB IV ist tatsächlich nicht mitzurechnen beim Zuschuss zum Mutterschaftsgeld während der Schutzfristen. Hier stellt sich allerdings die Frage, ob wirklich Einmalbezug vorliegt. Der Bonus scheint hier ja doch monatlich gezahlt zu werden. Das passt aber nicht zum Einmalbezug.

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#2
 Von 
dmo1980
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Der Bonus wird 1x pro Quartal, immer im Folgemonats des abgeschlossenen Quartals ausgezahlt basierend auf den erreichten Umsatzzielen.
Daraus ergibt sich die Frage, bei einem Quartalsbonus, welcher Bestandteil des Arbeitsvertrages ist und 4x jährlich auch gezahlt ist, darf dies überhaupt als Einmalbezug gelistet sein?

2x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
dmo1980
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für das erste Feedback.
Da es doch nicht ganz eindeutig scheint, hier noch ein paar mehr Details.

Datum Beginn Mutterschutz: 14.06.17
Berechnung 13 Wochen als Basis der Mutterschutz-Lohnberechnung: Mitte März - Mitte Juni
Provision: In dieser Zeit wurde mit dem Gehalt April die Provision für Quartal 1 2017 ausgezahlt (mit Vermerk Einmalzahlung)

Wenn ich das Mutterschutzgesetz richtig lese, steht hier folgendes:
§ 14 MuSchG bestimmt, dass sich das hierfür relevante Netto-Einkommen aus dem durchschnittlichen, kalendertäglichen Arbeitsentgelt der Mutter aus den drei zuletzt abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn der Schutzfrist berechnet (sog. „Referenzzeitraum"). Beginnt der Mutterschutz beispielsweise Anfang April, wäre das durchschnittliche Monatseinkommen der
Monatseinkommen der Monate Januar bis März des gleichen Jahres für die Berechnung maßgeblich. Sind Provisionszahlungen Bestandteil des Einkommens, sind sie bei der Berechnung auch zu berücksichtigen.


Da auch in dem Fall meiner Frau Privisionszahlungen gezahlt wurden und diese immer 1x pro Quartal kommen, sind dies wirklich Einmalzahlungen und somit von der Berechnung des Lohns im Mutterschutz auszuschließen?

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