Muss man Feiertage nacharbeiten?

4. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
go481455-75
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss man Feiertage nacharbeiten?

Hallo,
ich arbeite in Teilzeit, Montag bis Freitag 30 Stunden insgesamt. Nun war Montag ein Feiertag. Wenn ich morgen, also Freitag, Feierabend habe, habe ich in diesen vier Tagen 31 Stunden gearbeitet. Aber sollte ich in den vier Tagen nicht 24 Stunden arbeiten? Alles andere würde ja als Überstunden gelten? Oder muss man die 6 Stunden vom Montag nachholen?
Vielen Dank für eine Antwort!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Wenn Sie immer von Montag bis Freitags arbeiten, dann ist der Feiertag auf den Montag arbeitsfrei und muss nicht nachgearbeitet werden. Sie müssen so gestellt werden, als ob Sie gearbeitet hätten und bekommen den Lohn für die Montagsarbeit natürlich.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Oder muss man die 6 Stunden vom Montag nachholen?


Nein, muss man nicht. Die 6 Stunden, die durch den Feiertrag ausgefallen sind, muss der AG bezahlen. Du hast daher in dieser Woche 7 Überstunden gemacht.

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