Hallo zusammen,
folgender Fall: ein Arbeitnehmer ist befristet vom 11.11.2013 bis 30.6.2015 bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt gewesen.
Die Zeitarbeitsfirma ist im Tarifvertrag BZA/DGB (Link: http://www.personaldienstleister.de/fileadmin/user_upload/04_Themen/Tarifvertraege/BZA_DGB_Tarifvertrag_2012.pdf). Bisher hat der Arbeitnehmer immer pünktlich zu den Stichtagen Urlaubsgeld erhalten.
Vertragsklauseln zum Thema Urlaubsgeld aus dem Tarifvertrag:
Zitat:§ 15 Jahressonderzahlungen
§ 15.1 Nach dem sechsten Monat des ununterbrochenen Bestehens
des Beschäftigungsverhältnisses hat der Mitarbeiter Anspruch
auf Jahressonderzahlungen in Form von zusätzlichem Urlaubsund
Weihnachtsgeld.
Die Auszahlung des Urlaubsgeldes erfolgt mit der Abrechnung
für den Monat Juni eines jeden Jahres, die Auszahlung des
Weihnachtsgeldes erfolgt mit der Abrechnung für den Monat
November eines jeden Jahres.
Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhöht sich mit zunehmender
Dauer der Betriebszugehörigkeit, berechnet auf die Stichtage
30. Juni und 30. November.
Vertragsklauseln zum Thema Urlaubsgeld aus dem Arbeitsvertrag:
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Bei der letzten Abrechnung vom 30.6.2015 wurde kein Urlaubsgeld gezahlt. Der Arbeitgeber begründet es damit, dass das Urlaubsgeld nicht gezahlt wird, da in einem "Kommentar" im DGB Tarifvertrag steht das mit einem ungekündigten Arbeitsverhältnis gemeint ist, dass der Arbeitnehmer bis zum 15.7 in einem „unbeendeten" Arbeitsverhältnis stehen müsse.
Ist der Arbeitgeber rechtlich dazu verpflichtet Urlaubsgeld zu zahlen?
Danke euch für euren Rat und Hilfe!