Mündlicher Arbetisvertrag

9. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
barat
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündlicher Arbetisvertrag

Hallo,

ich habe vor kurzem einen mündlichen Arbeitsvertrag mit jemandem geschlossen. Er sollte als Arbeitnehmer in einer GmbH in Gründung tätig werden. Dabei waren auch drei weitere Zeugen dabei. Der Arbeitnehmer hat um einen Arbeitsvertrag gebeten, den ich dann auch aufgestellt habe. Nun hat mir diese Person mitgeteilt, dass er es sich doch anders überlegt hat. Was kann ich tun?

Danke für eure Antworten

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

Arbeitsleistung unter Zeugen anbieten.
Gehalt einfordern.

Kündigungen müssen schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein - nicht einfach nur anderst überlegt

Rückwirkende Kündigungen sind ausgeschlossen.

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Seit wann bekommt ein Arbeitgeber Gehalt?
In diesem Fall: Man kann nichts machen.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
barat
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Ikarus,


heißt das, dass ich als Arbeitgeber nicht davor geschützt bin, dass ein Arbeitnehmer einem mündlichen Vertrag nicht nachkommt?
:( ( =

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

CAn-ARat, ist denn bezifferbarer Schaden entstanden, dadurch, dass derjenige nicht angefangen hat?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ich meinte CForce: Sein/ihr Beitrag war unsinnig.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

sry, ich hatte mich da mit AG und AN verlesen

natürlich muss auch ein AN einen Vertrag einhalten und kann auch nur schriftlich kündigen

Aber viel nützen wird das auch nicht.
Aber auf alle Fälle fristlos schriftlich kündigen, wegen Arbeitsverweigerung
Sonst kommt der noch auf die Idee, sich die ganze Sache nochmal anderst zu überlegen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
barat
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Venotis,

der Schaden ist denke ich nicht bezifferbar. Aber ich muss jetzt mehr Zeit aufwenden, um einen neuen Mitarbeiter zu finden. So verzögert sich natütrlich die offizielle Eröffnung der GmbH und wir verpassen Angebote, die wir in dieser Zeit hätten einholen können.

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