Hallo,
ich habe vor kurzem einen mündlichen Arbeitsvertrag mit jemandem geschlossen. Er sollte als Arbeitnehmer in einer GmbH in Gründung tätig werden. Dabei waren auch drei weitere Zeugen dabei. Der Arbeitnehmer hat um einen Arbeitsvertrag gebeten, den ich dann auch aufgestellt habe. Nun hat mir diese Person mitgeteilt, dass er es sich doch anders überlegt hat. Was kann ich tun?
Danke für eure Antworten
Mündlicher Arbetisvertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsleistung unter Zeugen anbieten.
Gehalt einfordern.
Kündigungen müssen schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein - nicht einfach nur anderst überlegt
Rückwirkende Kündigungen sind ausgeschlossen.
Seit wann bekommt ein Arbeitgeber Gehalt?
In diesem Fall: Man kann nichts machen.
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
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Hallo Ikarus,
heißt das, dass ich als Arbeitgeber nicht davor geschützt bin, dass ein Arbeitnehmer einem mündlichen Vertrag nicht nachkommt?
( =
CAn-ARat, ist denn bezifferbarer Schaden entstanden, dadurch, dass derjenige nicht angefangen hat?
MfG
Ich meinte CForce: Sein/ihr Beitrag war unsinnig.
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
sry, ich hatte mich da mit AG und AN verlesen
natürlich muss auch ein AN einen Vertrag einhalten und kann auch nur schriftlich kündigen
Aber viel nützen wird das auch nicht.
Aber auf alle Fälle fristlos schriftlich kündigen, wegen Arbeitsverweigerung
Sonst kommt der noch auf die Idee, sich die ganze Sache nochmal anderst zu überlegen
Hallo Venotis,
der Schaden ist denke ich nicht bezifferbar. Aber ich muss jetzt mehr Zeit aufwenden, um einen neuen Mitarbeiter zu finden. So verzögert sich natütrlich die offizielle Eröffnung der GmbH und wir verpassen Angebote, die wir in dieser Zeit hätten einholen können.
Und jetzt?
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